Mehr war nicht drin / Kommentar von Jens Anker zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordungsgesetz
Geschrieben am 15-06-2020 |
Berlin (ots) - Kurzform:
SPD, Grüne und Linke haben sich nach jahrelangem Streit auf die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) geeinigt. Der nun vorgelegte Kompromiss stellt den kleinsten gemeinsamen Nenner dar. So fehlen dann auch im vorgelegten Gesetzestext Regelungen zum sogenannten finalen Rettungsschuss, der Fußfessel für terroristische Gefährder und zur Ausweitung der Videoüberwachung. Dennoch enthält das Gesetz einige sinnvolle Änderungen wie die Einführung von Bodycams, die Erweiterung der Befugnisse zur Terrorabwehr und die verbindliche Vorgabe für Sicherheitsgespräche mit potenziellen Opfern von Straftaten. Die Koalition feiert den Kompromiss als größte Asog-Reform seit 30 Jahren, der große Wurf ist aber nicht gelungen. Alle Beteiligten können und müssen nun damit leben. Mehr war nicht drin.
Der vollständige Kommentar:
Nun hat es am Ende doch noch geklappt. SPD, Grüne und Linke haben sich nach jahrelangem Streit auf die Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) geeinigt. Fast drei Jahre lang konnte sich die Koalition nicht auf einen gemeinsamen Nenner verständigen, zu weit auseinander klafften die jeweiligen Forderungen der drei Fraktionen. Der nun vorgelegte Kompromiss stellt den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, der unter diesen Voraussetzungen möglich war. Innensenator Andreas Geisel hatte unter dem Eindruck des Terroranschlags am Breitscheidplatz eine ganze Liste an Wünschen vorgelegt, die Sicherheitsgesetze im Land zu verschärfen. Doch immer wieder prallte er am Widerstand der beiden Koalitionspartner ab. So fehlen dann auch im vorgelegten Gesetzestext Regelungen zum sogenannten finalen Rettungsschuss, der Fußfessel für terroristische Gefährder und zur Ausweitung der Videoüberwachung. Gerade der Rettungsschuss ist ein Dauerthema der Innenpolitik. Als finaler Rettungsschuss wird ein gezielter Tötungsschuss im Einsatz bezeichnet, mit dem Schlimmeres verhindert werden soll. Die Polizei fordert eine Regelung dafür seit Jahrzehnten, Kritiker lehnen sie als nicht zweckdienlich ab. 13 von 16 Ländern haben eine solche Regelung. Berlin nicht. Auch bei der Videoüberwachung konnte sich der Innensenator nicht durchsetzen. Dennoch enthält das Gesetz einige sinnvolle Änderungen wie die Einführung von Bodycams, die Erweiterung der Befugnisse zur Terrorabwehr und die verbindliche Vorgabe für Sicherheitsgespräche mit potenziellen Opfern von Straftaten. Die Koalition feiert den Kompromiss als größte Asog-Reform seit 30 Jahren, der große Wurf ist aber nicht gelungen. Alle Beteiligten können und müssen nun damit leben. Mehr war nicht drin.
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