Mitteldeutsche Zeitung zum Raser-Urteil
Geschrieben am 18-06-2020 |
Halle (ots) - Während tödliche Raser früher meist mit Bewährungsstrafen davonkamen und rücksichtloses Autofahren als Kavaliersdelikt galt, ist das Pendel nun ins andere Extrem ausgeschlagen. Die Strafen können nicht hart genug sein. Dem BGH war dabei auch nicht wohl. Deshalb betonte die Vorsitzende Richterin, dass Mordurteile die Ausnahme für extreme Fälle bleiben müssen. Doch damit ist die Tür nun geöffnet. Die Landgerichte wissen jetzt, dass der BGH ein Mordurteil akzeptiert, wenn es bestimmte Feststellungen enthält, zum Beispiel dass ein Fahrer bei einem Wettrennen auch die Sorge um das eigene Leben zurückstellt.
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Hartmut Augustin
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