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Der gute Zweck / Kommentar von Christian Knatz zum Bußgeldkatalog

Geschrieben am 01-07-2020

Mainz (ots) - Es macht ja so einen Spaß, über Andreas Scheuer zu lästern. Bei der "Heute Show" ist der Bundesverkehrsminister als Scheuer-Andi Stammgast: fällt vom Roller, parliert bayerisch und vermasselt Mautprojekt wie Verkehrswende. Dass ihm das Drängen auf eine Reform der Reform des Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr zusätzlich Schimpf und Schande einbringt, weiß er sicher selbst. Freilich lohnt es sich, seine Argumentation auf Spuren von Sinnhaftigkeit abzuklopfen. Rasen ist sehr zu Recht verpönt, rücksichtsloses und lebensgefährliches Verhalten mit empfindlichen Strafen zu belegen, im Kern unstrittig. Mit Besinnungslosigkeit aber wird der Sicherheit nicht gedient, zumal sich auch Abschreckung abnutzt. So wie es eine Raser-Lobby gibt, gibt es ebenso eine Anti-Autofahrer-Lobby, bevorzugt in Großstädten, die den Katalog offenbar für einen Coup nutzen wollte. Dazu passt die dürftige Machart der Strafkatalog-Novelle, die im Auftrag des Bundesrats zusammengeschustert wurde. Das Zitiergebot gehört zum kleinen Einmaleins im Rechtsstaat - und die Verhältnismäßigkeit auch. An dieser aber mag man angesichts von Fahrverboten beim ersten registrierten Rasen zweifeln. Behörden verordnen nämlich nicht nur an Schulen und Kindergärten Tempodrosselungen, sondern gern auch in der Nähe von Ortseingängen, wo sich viele Verstöße in klingende Münze wandeln lassen. Oder dort, wo das Geld zur Reparatur einer Straße fehlt. Fahrverbote für Verstöße an solchen Stellen finden gewiss diejenigen gut, die auch der Prügelstrafe für Temposünder nicht abgeneigt wären. Der Staat aber darf auch dann nicht maßlos werden, wenn es um den guten Zweck geht.

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