Pflege- und Behinderteneinrichtungen werden ermächtigt, Corona-Testungen zu organisieren / bpa begrüßt die bayerische Teststrategie
Geschrieben am 02-07-2020 |
München (ots) - Die bayerische Staatsregierung hat kürzlich entschieden, die Testkapazitäten in Bayern flächendeckend auszubauen und insbesondere verdachtsunabhängige Testungen asymptomatischer Beschäftigter und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und der ambulanten Eingliederungshilfe zu ermöglichen. Nun wird diese Teststrategie um einen weiteren wichtigen Baustein ergänzt: Zukünftig wird auf Veranlassung der Gesundheitsämter systematisch auch bei Neuaufnahmen und Rückverlegungen, beispielsweise aus Krankenhäusern, getestet. Die Einrichtungen werden ermächtigt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
Der bayerische Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Kai A. Kasri begrüßt diese Strategie: "Insbesondere bei Neuaufnahmen und bei Rückverlegungen aus den Krankenhäusern muss bereits vorher klar sein, ob eine Versorgung in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen sichergestellt werden kann." Regelmäßige Tests und verlässliche Absprachen mit den Behörden würden dazu beitragen, das Infektionsgeschehen weiter in den Griff zu bekommen, sagte er.
Das Testkonzept der bayerischen Staatsregierung sieht für Neuaufnahmen und Rückverlegungen vor, dass die Einrichtung beim zuständigen Gesundheitsamt einen Bedarf anmeldet und eine Freigabe zur Testung anfordert, so denn der zukünftige Bewohner kein anderweitiges Angebot wahrnimmt. Das Gesundheitsamt veranlasst die Testung und ermächtigt die Einrichtung, die erforderlichen Maßnahmen zu organisieren. Der eigentliche Abstrich ist dann eine ärztliche Leistung. Sobald eine Aufnahme eines zukünftigen Bewohners oder dessen Rückverlegung aus dem Krankenhaus ansteht, sollte ein Überleitungsgespräch zwischen der zuweisenden Einrichtung (Krankenhaus) und der Pflege- beziehungsweise Betreuungseinrichtung unter Beteiligung des Pandemiebeauftragten erfolgen. Spätestens 48 Stunden vor Verlegung sollte ein ausführliches Screening durch die zuweisende Einrichtung durchgeführt und der Pflege- und Betreuungseinrichtung zur Verfügung gestellt werden.
"Die bayerische Staatsregierung geht den richtigen Schritt und sollte auch weiterhin dem Infektionsschutz in den Pflege- und Betreuungseinrichtungen den Vorrang geben", sagt Kasri. Gut sei, dass die Tests abgestimmt und durch den Träger organisiert werden könnten. "Wir bitten allerdings darum, auch die ambulanten Pflegedienste und die Tagespflegen zu berücksichtigen und für diese ebenso eine Organisationsermächtigung auszusprechen." Denn auch hier müsse Gewissheit bestehen, ob bei den zu pflegenden und zu betreuenden Personen möglicherweise eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliege.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 11.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 1.300 in Bayern) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 335.000 Arbeitsplätze und circa 25.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 26,6 Milliarden Euro.
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