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Leitartikel / Ein Beschluss mit bitterem Beigeschmack = Von Maximilian Plück

Geschrieben am 06-07-2020

Düsseldorf (ots) - Die Infektionszahlen im Kreis Gütersloh entwickelten sich zuletzt in die richtige Richtung. Nur wenige Stunden trennten die Bürger des vom Covid-19-Ausbruch bei der Firma Tönnies schwer getroffenen Kreises davon, unter die Marke von 50 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche zu rutschen. Damit hätten Landeskabinett und Kreis wohl am Dienstag eine Aufhebung beschlossen. Und dann ging alles noch viel schneller als gedacht - ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW machte es möglich.

Der Richterspruch zeigt, wie schwierig politische Entscheidungen in Zeiten der Corona-Pandemie geworden sind. Die Verabredung mit der Kanzlerin, dass ganze Landkreise heruntergefahren werden müssen, wenn der Wert von 50 überschritten wird, wirkte zwar klar. Nur verhältnismäßig war sie aus Sicht der Richter wohl nicht. Stadtstaaten wie Hamburg oder Berlin hatten ohnehin Bauchschmerzen bei dem Gedanken, ein Ausbruch in einem Bezirk werde weitreichende Folgen für das ganze Stadtgebiet haben.

Armin Laschet hat dies offensichtlich frühzeitig erkannt. Schon bei Verkündung des Lockdowns für Gütersloh hatte er mit Blick auf den benachbarten Kreis Warendorf angedeutet, man könne dort Maßnahmen womöglich auf nur einzelne Kommunen beschränken. Am Ende fiel dann im Kabinett aber wohl der Beschluss, sich an die Verabredung der Länderchefs mit der Kanzlerin zu halten. Laschet hatte seine Lockerungspolitik ja auch immer damit begründet, er müsse sich jeden Morgen hinterfragen, ob die weitreichenden Grundrechtseinschränkungen noch richtig seien. Deshalb muss es für ihn besonders bitter gewesen sein, dass er ausgerechnet in dem Moment einen richterlichen Rüffel erhält, in dem er eben nicht gelockert hat, sondern restriktiv gewesen ist.

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