SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft: Digitale, vollautomatische Lösung zur sicheren und schnellen Vergabe von Überbrückungshilfen
Geschrieben am 09-07-2020 |
Wiesbaden (ots) - SCHUFA leistet erneut wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des neuen Corona-Förderprogramms von Bund und Ländern // Validierung und Plausibilisierung in Echtzeit schützt vor Betrug und Missbrauch von Steuergeldern // Schnelle und sichere Antragsstellung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wird als Browserlösung vereinfacht
Die SCHUFA Holding AG wird auch für das jetzt gestartete Überbrückungshilfe-Programm von Bund und Ländern zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung leisten. Mit der SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft steht eine weitere Lösung zur Verfügung, die eine schnelle und sichere Validierung und Prüfung von Überbrückungshilfe-Anträgen ermöglicht. Damit wird eine schnelle Auszahlung ermöglicht, Betrug vermieden und dem Missbrauch von Steuergeldern entgegengewirkt. Das Erfordernis einer solchen Lösung hat sich bereits bei der Auszahlung von Schnellkrediten in den vergangenen Wochen gezeigt: "Die Erfahrung bestätigt leider die Notwendigkeit, Anträge auf Coronahilfen gründlich zu prüfen, damit Betrug verhindert wird", erklärt Grit Bantow, Leiterin des Competence Centers B2B bei der SCHUFA. "Mit unserer vollautomatischen Lösung leisten wir einen konkreten Beitrag, dass Betroffene schnell die nötige finanzielle Hilfe erhalten und Betrüger daran gehindert werden, sich auf Kosten der Gesellschaft zu bereichern." Vom sorgfältigen Umgang mit Steuergeldern profitieren sowohl die von der Krise in ihrer Existenz gefährdeten Unternehmen als auch Staat und Steuerzahler.
Schnelle und zuverlässige Antragsprüfung - zügige Auszahlung
Die SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft ist speziell auf die sichere und schnelle Auszahlung der BMWi-Überbrückungshilfe 2020 zugeschnitten. Ziel des aktuellen Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren und soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Das Programm läuft bis zum 31. August 2020, ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Weitere Informationen stehen auf der Website des Bundesfinanzministeriums (https://www.ueberbrueckungs hilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) zur Verfügung.
Unternehmen, die eine solche Hilfe beantragen möchten, müssen dies über eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tun. Diese beantragen die Förderung online auf den Internetseiten der Bewilligungsstellen. Durch die Einbindung der SCHUFA-B2B-Fördergeldauskunft in den Antrags-Prozess wird die Prüfpflicht für Steuerberaterinnen und Steuerberater entscheidend vereinfacht: alle Stammdaten und Informationen zu Firmen- und Inhaber-Identität sowie die notwendige Sanktionsprüfung liegen per Knopfdruck vor. Die Prüfung umfasst im Detail:
- Anreicherung der HR Nummer, gesetzlichen Vertreter (1. Führungsebene) / Inhaber und Kommunikationsdaten - Insolvenz- und Schuldnerverzeichnisprüfung bei Unternehmen und deren gesetzlicher Vertreter (1. Führungsebene) / Inhaber - Existenzprüfung des Unternehmens (Gründung vor dem 01.04.2019) - Umfassende Sanktionsprüfung (Unternehmen und gesetzliche Vertreter (1. Führungsebene / Inhaber) - Überprüfung, ob über die gesetzlichen Vertreter (1. Führungsebene) / Inhaber Informationen zu betrügerischem Verhalten bekannt sind (Fraud-Prävention)
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sind diese Informationen insbesondere im Hinblick auf neue Mandanten interessant, weil sie so schneller eine genaue Einschätzung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens gewinnen und die erforderlichen Nachweise besser und schneller führen können. Bei Bestandsmandanten sind ihnen die finanziellen Verhältnisse in der Regel gut bekannt, aber auch hier kann die Prüfung der SCHUFA-Daten eine zusätzliche Dokumentation gegenüber den Bewilligungsstellen darstellen. Mitglieder der DATEV eG können sich bei der SCHUFA-Lösung über einen DATEV-Login (https://registration.kycnow.de/consultant) als berechtigte Nutzer ausweisen und damit sehr schnell und einfach auf die relevanten Informationen zugreifen.
Plattformtechnologie vernetzt relevante Informationsquellen
Die Bereitstellung der zusammengeführten Informationen erfolgt auch hier über die digitale KYCnow-Plattform, die von der ClariLab GmbH & Co. KG betrieben wird, einem von der SCHUFA Holding AG und der fino create GmbH erst im April dieses Jahres gegründeten Joint Venture. Die gemeinsam entwickelte Plattform hat sich innerhalb kürzester Zeit als ein erfolgreicher Inkubator für die schnelle Entwicklung von effektiven und kundenorientierten Lösungen bewährt - und das insbesondere für die staatlichen Förderprogramme, die die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern sollen: Mitte April hatte die SCHUFA auf Basis dieser Plattform eine neue Auskunft auf den Markt gebracht, um Kreditinstitute bei der schnellen und sicheren Validierung von Kreditanträgen im Rahmen des KfW-Schnellkreditprogramms zu unterstützen. Bereits über 700 Kreditinstitute haben sich bei der Prüfung der Corona KfW-Schnellkredite für die SCHUFA-B2B-Förderkreditauskunft entschieden. Sie wickeln mit inzwischen über 12.000 angemeldeten Mitarbeitenden ihre Anfragen im Rahmen der Antragsbearbeitung über die Lösung ab.
Pressekontakt:
SCHUFA Holding AG
Media Relations, Kommunikation & Online-Marketing
Ingo A. Koch (Leiter)
Sabine Bernstein (Stv.)
Anna-Lena Rawe
Kormoranweg 5
65201 Wiesbaden
Tel.: +49 611 - 92 78-888
Fax: +49 611 - 92 78-887
E-Mail: presse@schufa.de
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