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Für 680 000 Geringverdienende wurden Betriebsrenten 2018 erstmals staatlich gefördert

Geschrieben am 13-07-2020

Wiesbaden (ots) - Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz traten am 1. Januar 2018 verschiedene Maßnahmen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) in Kraft. Unter anderem wurde ein staatlicher Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdienende eingeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im Jahr 2018 knapp 50 000 Arbeitgeber in Deutschland diesen Förderbetrag für 680 000 ihrer Beschäftigten mit niedrigen Bruttolöhnen erhalten. Das waren 2,5 % aller Arbeitgeber in Deutschland. Insgesamt betrug das Volumen für den staatlichen Zuschuss 67 Millionen Euro.

Den Hauptanteil mit 68 % der Fördersumme (45 Millionen Euro) beanspruchten große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: 2 440 (11 %) der rund 22 800 großen Unternehmen in Deutschland nutzten diese Möglichkeit. Nur 22 700 und damit 1,7 % der 1,4 Millionen Kleinstunternehmen mit 10 oder weniger Beschäftigen nahmen die Fördermöglichkeit wahr. Ihr Anteil an der gesamten Fördersumme betrug knapp 5 % (3,1 Millionen Euro). Im Durchschnitt aller Unternehmen wurde ein Zuschuss in Höhe von 93 Euro pro Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer gewährt.

Der sogenannte BAV-Förderbetrag wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttolohn unter 2 200 Euro gewährt. Er beträgt 30 % des Beitrags, den der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder für eine Direktversicherung zahlt. Der Betrag von jährlich mindestens 72 Euro bis höchstens 144 Euro wird dem Arbeitgeber bei der Anmeldung zur Lohnsteuer gutgeschrieben.

Methodischer Hinweis

Diese Ergebnisse stammen aus der erstmals veröffentlichten Statistik der Lohnsteueranmeldungen, die ebenfalls im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes eingeführt wurde. Sie umfasst die Lohnsteueranmeldungen aller Arbeitgeber in Deutschland.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Weitere Auskünfte:

Steuerstatistiken Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 15 www.destatis.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt

Pressestelle

Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4649959
OTS: Statistisches Bundesamt

Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuell


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