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TÜV Rheinland: Bei Schwimmlernhilfen auf Prüfzeichen achten / Kein Schutz vor dem Ertrinken / Aufsichtspflicht immer nachkommen / Sicherheitsnorm EN 13138 muss erfüllt sein

Geschrieben am 21-07-2020

Köln (ots) - Die Zahl der Nichtschwimmer ist in Deutschland unverändert zu hoch, beklagen Schwimm- und Rettungsorganisationen. Dabei lassen sich die Bewegungsabläufe vor allem im frühen Kindesalter spielerisch erlernen. Um die Kinder zu unterstützen, bietet der Handel eine breite Palette an Schwimmlernhilfen. Neben dem Klassiker, den orangefarbenen Schwimmflügeln, gibt es aufblasbare Reifen und Ringe, Schwimmwesten, Gürtel und vieles mehr. Doch nicht jede Schwimmlernhilfe erfüllt ihren Zweck.

Schwimmhilfen sind kein Spielzeug

"Beim Kauf von Schwimmlernhilfen für ihre Kleinen sollten Eltern unbedingt auf die Kennzeichnung EN 13138 achten", sagt Berthold Tempel von TÜV Rheinland. Dahinter verbirgt sich die Sicherheitsnorm, nach der alle Schwimmlernhilfen geprüft werden müssen. Trägt ein Produkt die Kennung EN 71 oder EN ISO 25649, handelt es sich lediglich um ein Wasserspielzeug oder um einen schwimmenden Freizeitartikel. Gar nicht zulässig sind Wasserspielzeuge mit Beinöffnungen wie zum Beispiel Gummiboote oder -autos. Diese können für ungeübte Kleinkinder eine echte Gefahr darstellen.

Das GS-Zeichen (https://www.tuv.com/germany/de/gs-zeichen-%E2%80%93-gepr%C3%BCft e-sicherheit.html) von TÜV Rheinland bietet eine gute Orientierung, wenn es um den Kauf einer sicheren Schwimmlernhilfe geht. Es steht für geprüfte Sicherheit und zeigt zum Beispiel, dass bei einem Produkt die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffe eingehalten wurden. "Außerdem besitzen geprüfte Schwimmlernhilfen mindestens zwei Luftkammern sowie versenkbare Aufblasventile mit Rückschlagkappen", fügt Berthold Tempel hinzu. "Ist eine Kammer defekt, wird das Nichtschwimmerkind trotzdem an der Wasseroberfläche gehalten". Die Ventile verhindern, dass Luft auf einen Schlag entweichen kann, sollte einmal ein Ventil geöffnet sein.

Kinder immer beaufsichtigen

Auch, wenn die von TÜV Rheinland getesteten Schwimmlernhilfen allen gültigen Vorgaben entsprechen, sollte man Kleinkinder und Nichtschwimmer niemals unbeaufsichtigt planschen lassen. Hier sind die Eltern gefordert. Wichtig: Im Alter von etwa vier Jahren können und sollten Kinder schwimmen lernen und auf Hilfsmittel allmählich verzichten.

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Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 09 11/6 55 - 42 30 Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com un d http://www.twitter.com/tuvcom_presse

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