Kommentar / Rentenbesteuerung - bitter, aber gerecht = Von Martin Kessler
Geschrieben am 28-07-2020 |
Düsseldorf (ots) - Jahr für Jahr können sich die Rentner derzeit auf eine großzügige Anpassung ihrer Bezüge freuen. Im Schnitt lag die Anhebung in den vergangenen fünf Jahren zwischen zwei und vier Prozent. Die Kehrseite der Rentenerhöhungen ist, dass mehr Rentner in die Steuerpflicht hineinwachsen. Noch ist die Zahl der neuen Steuerpflichtigen im Verhältnis zu allen Rentenbeziehern überschaubar, aber dabei wird es nicht bleiben. In Zukunft werden mehr Rentner Steuern zahlen müssen. 2019 haben die Rentner fast 41 Milliarden Euro an die Finanzämter überwiesen.
Vielen Älteren dürfte es schwerfallen, plötzlich Steuern zu zahlen. Häufig wird das Argument vorgebracht, dass die Einkommen, die den Rentenanspruch begründen, bereits versteuert wurden. Doch das ist falsch. Für die versteuerten Einkommen erhalten die Rentner einen Freibetrag. Hinzu kommt der Arbeitgeberanteil der Altersbeiträge, der von vornherein steuerfrei war. Im Grunde zahlen die Rentner nur für die Altersbezüge Steuern, die während ihrer Erwerbstätigkeit unversteuert blieben. Das nennt man nachgelagerte Besteuerung, und die ist gerecht und angemessen. Die Steuer wäre sogar während der Erwerbstätigkeit wegen der Progression höher gewesen.
Der zweite Einwand sind die sonstigen Einkünfte wie Betriebsrenten, Vermietung, Zinsen oder Erträge aus Kapitalanlagen. Wenn die hinzukommen oder steigen, kann es sogar sein, dass Rentner netto weniger in der Tasche haben. Aber auch das entspricht den Regeln des Steuerrechts und der Leistungsfähigkeit. Jeder muss entsprechend seiner Einkünfte Steuern zahlen, egal ob es sich um Einkommen im Alter oder während der Erwerbstätigkeit handelt. Vielleicht ist es aber ein Trost, dass trotz dieser Tatsachen erst fünf von 21 Millionen Rentnern tatsächlich steuerpflichtig sind.
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