vbw lehnt Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit in der Fleischindustrie ab - Brossardt: "Mittelständisch geprägte Unternehmen werden gefährdet"
Geschrieben am 29-07-2020 |
München (ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. lehnt den heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für eine Verschärfung der Regeln für die Fleischbranche entschieden ab.
vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Ein pauschales Verbot für die Beschäftigung in von Werksvertrags- und Zeitarbeitern in Betrieben mit mehr als 49 Mitarbeitern darf nicht kommen. Die Zeitarbeit bringt den Unternehmen Flexibilität. Nur mit Zeitarbeit können in der Branche Auftragsspitzen, zum Beispiel in der Grillsaison, abgefedert werden. Der jetzige Gesetzentwurf bietet keine Differenzierung . Damit ist in Bayern unsere mittelständisch geprägte und familiengeführte Struktur besonders im Fleischerhandwerk und in der Fleischveredelung gefährdet. Gerade im ländlichen Raum ist diese systembildend. Wenn das Gesetz in dieser Form kommt, dann werden damit Arbeitsplätze ins Ausland getrieben."
Brossardt stellte klar, dass jeglicher Missbrauch strikt unterbunden werden muss, mahnte aber, dass stark emotionalisierte Einzelbeispiele und subjektive Wertungen keine politische Entscheidungsgrundlage sind: "Und das muss auch so bleiben", so Brossardt.
Die vbw betont grundsätzlich die Bedeutung von Werk- und Dienstleistungsverträgen als elementaren Bestandteil des Wirtschaftslebens. "Gerade spezialisierte Bereiche sind ein Garant für Innovationen in arbeitsteiligen Produktionsketten, für Qualitätssteigerung und für den Erhalt dieser Arbeitsplätze. Beschäftigte des Werk- und Dienstvertragsanbieters haben die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer in Deutschland. Es gibt keine Benachteiligung . Zeitarbeit ist unverzichtbar, damit die Unternehmen flexibel auf Auftragsschwankungen reagieren können", sagte Brossardt.
Die vbw dringt darauf, dass die Entscheidung der Bundesregierung für die Fleischindustrie keinesfalls zur Blaupause für andere Branchen werden darf. "Es darf jetzt kein Präzedenzfall geschaffen werden, der dann auch in anderen Branchen die Prinzipien von Vertragsfreiheit, Spezialisierung und Flexibilität beschränkt. Davor warnen wir ausdrücklich", so Brossardt.
Pressekontakt:
Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersp
erger@ibw-bayern.de
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