vbw fordert Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht - Brossardt: "Zur Stabilisierung der Unternehmen müssen drei Maßnahmen ineinandergreifen!"
Geschrieben am 10-08-2020 |
München (ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert drei wirtschaftspolitische Maßnahmen , um die Unternehmen in der Corona-Krise weiter zu stabilisieren und eine Pleitewelle zu verhindern.
"Nötig ist erstens eine Verlängerung der Kurzarbeiter-Sonderregeln bis Ende 2021 . Kurzarbeit hilft, Jobs über die Krise zu retten und sichert den Unternehmen zusätzlich Liquidität. Zweitens brauchen wir Mittel, um das Eigenkapital von Unternehmen zu stärken. Der Bund hilft bisher mit demWirtschaftsstabilisierungsfonds nur Betrieben ab 250 Beschäftigten mit Eigenkapital. Es ist deshalb wichtig, dass der " BayernFonds " schnell auf den Weg kommt, der auch für Mittelständler unter 250 Mitarbeiter gedacht ist. Über den Fonds kann sich der Freistaat an Unternehmen beteiligen, die durch Corona in Schieflage geraten sind. Und drittens muss die Aussetzung der dreiwöchigen Insolvenzanmeldepflicht bis Ende Januar 2021 verlängert werden. Sonst läuft die Sonderregel am 30. September aus. Nur gebündelt und entsprechend ineinandergreifend helfen diese Maßnahmen unseren Unternehmen in der Krise und sichern so Arbeitsplätze", sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht verschafft den Unternehmen nach Brossardts Worten Zeit, sich weiter zu reorganisieren . "Bei vielen laufen die Geschäfte derzeit wieder an, andere warten weiterhin auf öffentliche Hilfen. In diesen Fällen besteht Hoffnung auf Sanierung des Unternehmens. Hier wäre es kontraproduktiv, wenn nur wegen der kurzen Frist ein Insolvenzantrag eingereicht werden müsste, der im schlimmsten Fall zum Ende des Unternehmens führen und viele Arbeitsplätze vernichten kann. Die Einschnitte durch Corona sind so tief, dass die Unternehmen mehr Zeit zur Bewältigung der Krise brauchen", so Brossardt.
Die vbw hält es weiterhin für notwendig, die Aussetzung nur dann greifen zu lassen, wenn die Insolvenzreife allein auf den Auswirkungen der Pandemie beruht und wenn Aussichten bestehen, die Zahlungsunfähigkeit wieder zu beseitigen. "Die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht soll Unternehmen helfen, die im Kern gesund sind, deren Geschäft lediglich wegen der Verwerfungen durch die Corona-Krise durcheinandergeraten ist. Es darf und soll aber nicht zur Insolvenzverschleppung in aussichtslosen Fällen kommen", so Brossardt.
Pressekontakt:
Andreas Ebersperger, Tel. 089-551 78-373, E-Mail: andreas.ebersp
erger@ibw-bayern.de
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