Gefahr im Anflug: Drohnenangriffe können Unternehmen lahmlegen/Aon Risk Maps 2020: Steigende Gefahr durch Drohnen auch im Arsenal von Terroristen
Geschrieben am 23-09-2020 |
Hamburg (ots) - Das Risikopotenzial durch Drohnen steigt bedenklich. Dies ist eines der Ergebnisse der Aon Risk Maps 2020. Das Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen Aon erstellt die internationalen Übersichten seit über 20 Jahren gemeinsam mit den Experten der Risk Advisory Group und Continuum Economics. Es zeigt sich, dass nicht nur Branchen wie die Luftfahrt anfällig für Drohnenattacken sind. Auch andere Industriezweige müssen die ferngesteuerten Fluggeräte im Blick haben: Schon der Missbrauch durch Hobbynutzer kann zu Betriebsunterbrechungen und großen Schäden führen.
Im letzten Jahr mussten auf neun internationalen Flughäfen Flüge aufgrund von Drohnenvorfällen gestrichen werden, unter anderem in Dubai, London-Heathrow und Frankfurt. Viermal zwangen Drohnensichtungen Großveranstalter zur Umsetzung von Notfallplänen. Hier waren in der Regel Hobby-Piloten die Auslöser. Aon weist darauf hin, dass Drohnen inzwischen auch im Arsenal von Terroristen eine immer wichtigere Rolle spielen, die ihren Einsatz als Waffen bereits testen. Größere Reichweiten und Nutzlasten machen es möglich, neue Ziele ins Visier zu nehmen. Auch die wachsende kommerzielle Nutzung von Drohnen, wie es zum Beispiel zur Paketzustellung getestet wird, vergrößert das Missbrauchspotenzial.
"Regularien und Normen, die den Gebrauch von Drohnen regeln, sind zurzeit vielerorts noch Fehlanzeige", berichtet Julia Günther, Spartenspezialistin Terror/Sach bei Aon. "Krimineller Missbrauche ist dadurch ohnehin nicht zu stoppen. Deshalb sollten sich Unternehmen Klarheit verschaffen, wie sie sich gegen die wachsende Bedrohung wappnen, finanzielle Auswirkungen abfedern und Betriebsunterbrechungen vermeiden können."
Mehr Informationen? Hier können Sie sich den vollständigen Risk Map Report (https://www.aon.com/germany/publikationen/risk-solutions/risk-maps) von Aon herunterladen und sich interaktive Karten anschauen.
Pressekontakt:
Aon Holding Deutschland GmbH
Viola Mueller-Thuns
Tel.: +49 208 7006-2620
mailto:Viola.Mueller-Thuns@aon.com
Infografiken und Bilder in druckreifer Qualität können unter
http://www.aon.ecco-duesseldorf.de/bilder/ heruntergeladen werden.
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/68495/4714725
OTS: Aon Deutschland
Original-Content von: Aon Deutschland, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
749206
weitere Artikel:
- eGovernment-Preis für erste Blockchain-Kooperation in der Justiz / Bundesnotarkammer und Bayerisches Justizministerium entwickeln digitales Gültigkeitsregister (FOTO) Berlin (ots) - Bis heute werden notarielle Vollmachten und gerichtliche Erbscheine ausschließlich in Papierform ausgestellt. Verlieren sie ihre Gültigkeit, muss die Papierurkunde zurückerlangt oder notfalls durch eine gerichtlich bewilligte öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklärt werden. Dieser Prozess nimmt nicht selten mehrere Wochen in Anspruch, in denen die Vollmachten und Erbscheine weiterhin im Umlauf sind. "In dieser Zeit besteht eine gewisse Missbrauchsgefahr", erklärt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, "zudem mehr...
- BearingPoint und Cisco präsentieren die Gewinner des eGovernment-Wettbewerbs 2020 (FOTO) Frankfurt am Main (ots) -
- Die Gewinner des 19. eGovernment-Wettbewerbs (http://www.egovernment-wettbewerb.de/) zeigen, wie digitale Innovationen die öffentliche Verwaltung revolutionieren. - Der Einsatz Künstlicher Intelligenz, die agile Transformation der Verwaltung und schnelle Lösungen zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes (OZG) sind die Top-Themen des diesjährigen Wettbewerbs. - Eine hochkarätig besetzte Jury hat die besten Projekte ausgewählt. In einem öffentlichen Online-Voting haben zudem die Bürgerinnen und Bürger ihr mehr...
- ConFlow Power verkauft US-Gebiet für 50 Mio. Dollar London (ots/PRNewswire) - Die ConFlow Power Group Limited verkauft nach dem ILOCX-Globalisierungsmodell eine Gebietslizenz für die USA im Wert von 50 Mio. USD für ihre kombinierte Beleuchtungs- und Stromversorgungstechnologie.
Die ConFlow Power Group Limited bestätigt den Abschluss der USA-Lizenzbedingungen für alle aktuellen und künftigen Technologien an die ConFlow USA Inc., die so den Markt der Vereinigten Staaten und das damit verbundene riesige Potenzial erschließt, auf das sich die ConFlow Power Group seit einiger Zeit konzentriert. Das mehr...
- Daimler-Dieselskandal: Erstes Oberlandesgericht weist Mercedes-Benz-Hersteller in seine Schranken! (FOTO) Mönchengladbach (ots) - Die Daimler AG hat vor dem Oberlandesgericht Naumburg die erste OLG-Niederlage in einem Berufungsverfahren im Diesel-Abgasskandal rund um ihre Kernmarke Mercedes-Benz erlitten und wurde gegen Schadensersatz zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 verurteilt. Für Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ist dieses Urteil so etwas wie die Götterdämmerung im Daimler-Dieselgate - und das vor allem mit dem bekannten Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 28. Januar mehr...
- Bauzulassung für LIGNOLOC® Holznägel Mauerkirchen (ots) - Der magazinierte Nagel aus Holz der RAIMUND BECK GmbH erhielt die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung - Allgemeine Bauartgenehmigung
Großer Jubel beim Innovations-Team der RAIMUND BECK GmbH. Vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) wurde mit 28. August 2020 die "Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung / Allgemeine Bauartgenehmigung" für "Tragende Holzverbindungen unter Verwendung von LignoLoc® Holznägeln" erteilt. Nach umfassenden Prüfungen und komplexen Berechnungsmodellen konnten alle Erwartungen des Sachverständigenausschusses mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|