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Fraktionen von SPD und FDP kritisieren Sonderrechte für Spahn

Geschrieben am 19-10-2020

Düsseldorf (ots) - Vertreter der Bundestagsfraktionen von SPD und FDP haben das Vorhaben der Bundesregierung kritisiert, im Eilverfahren die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus zu verlängern. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Montag): "Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zeigen, dass die Verordnungsermächtigungen für die Exekutive zu unbestimmt sind, insbesondere wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht." Nur wenn Corona-Schutzmaßnahmen rechtssicher seien und vor Gerichten Bestand hätten, habe die Bevölkerung Vertrauen in diese Entscheidungen. "Die bedingungslose Ausweitung oder Verlängerung dieser Ermächtigungen für den Gesundheitsminister sehen wir deshalb sehr kritisch", sagte Fechner. Auch FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle übte Kritik: "Nachdem der Bundestag der Bundesregierung im März dieses Jahres zeitlich befristet besondere Rechte zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeräumt hat, will das Bundesgesundheitsministerium diese nun dauerhaft festschreiben." Dieser Schritt wäre eine dauerhafte Kompetenzverschiebung von der Legislative zur Bundesregierung. "Das darf ein selbstbewusstes Parlament nicht mit sich machen lassen", sagte Kuhle. Er rief Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) dazu auf, auf Spahn einzuwirken, "damit das Parlament an den Entscheidungen in der Corona-Krise stärker beteiligt wird." Staat und Gesellschaft müssten auf die neuerliche Steigerung der Infektionszahlen entschieden und wirksam reagieren, aber die Gewaltenteilung dürfe keinen Schaden nehmen. Dem Vernehmen nach hatte die Bundesregierung damit geplant, das Vorhaben an diesem Montag zwischen den Ministerien soweit voranzubringen, dass es am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden kann. Laut Referentenentwurf sollen dem Chef des Gesundheitsressorts weitgehende Befugnisse eingeräumt werden. So darf Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist".

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