(Registrieren)

OLG-Urteil im Dieselskandal: VW muss Kläger zusätzlich 11.000 Euro an Unterhaltskosten zahlen

Geschrieben am 20-10-2020

Berlin (ots) - VW muss einem geschädigten Dieselkunden zusätzlich die Unterhaltskosten für sein Fahrzeug zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem Urteil (Aktenzeichen 3 U 183/19) festgelegt. In dem von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gegen VW geführten Verfahren konnten die Anwälte zusätzlich zu dem Betrag von knapp 13.000 Euro an Schadensersatz für das Auto nochmals 11.000 Euro an Unterhaltskosten für das Fahrzeug durchsetzen.

Der Kläger hatte im März 2012 einen Skoda Octavia mit VW-Dieselmotor zum Preis von 29.800 Euro gekauft. In dem Fahrzeug war der VW-Motor EA189 verbaut, der eine Abschalteinrichtung enthielt. Diese verschleierte auf dem Prüfstand - anders als im Fahrbetrieb im Straßenverkehr - die tatsächliche Höhe der Abgasemissionswerte, da sie den Testbetrieb erkennen konnte.

Nachdem VW im September 2015 zugegeben hatte, Abgaswerte bei seinen Dieselfahrzeugen manipuliert zu haben, sollte ein Software-Update den Mangel beseitigen. Der Kunde ließ dieses Update im Rahmen einer angeordneten Rückrufaktion bei seinem Fahrzeug durchführen. 2018 mehrten sich Kundenstimmen, die sich über Folgeschäden durch das Software-Update beklagten. So wurde unter anderem von höherem Kraftstoffverbrauch sowie erhöhtem Rußpartikelausstoß berichtet.

Da der Skoda-Fahrer das Fahrzeug unter anderem aufgrund der Zusicherung des Herstellers, dass es sich um einen besonders umweltfreundlichen Pkw handelt, gekauft hatte, entschied er sich zu einer Klage gegen VW. Neben der Rückerstattung des Kaufpreises samt Rücknahme des Fahrzeugs klagte der Kunde auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden. Die Klage wurde 2019 vom Landgericht Gießen abgewiesen, der Kunde legte Berufung ein.

Das OLG Frankfurt am Main hat nun rechtskräftig geurteilt, dass der Kläger gemäß § 826 und § 249 BGB Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung hat. Der Kunde erhält 13.409,50 Euro nebst Zinsen und muss im Gegenzug das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben. Hinzu kamen nun die Unterhaltskosten, also unter anderem für Wartung, Versicherung und Steuern, in Höhe von knapp 11.000 Euro. Das OLG urteilte, dass VW gemäß § 249 Abs. 1 BGB den Zustand herstellen muss, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre - also der Verkauf des mangelhaften Fahrzeugs.

"Dieses Urteil zeigt, dass es im Dieselskandal nach wie vor möglich ist, sein Recht geltend zu machen", sagt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. "Geschädigte Verbraucher können immer noch hohe Summe zurückzubekommen, auch wenn VW gern vorgibt, der Dieselskandal sei am Ende und Klagen würden sich nicht lohnen. Der Konzern bemüht sich zurzeit sehr, in der Öffentlichkeit als geläutert dazustehen. Dem Verbraucher wird vorgegaukelt, VW habe aus dem Dieselskandal gelernt und sei fünf Jahre nach dem Dieselskandal ein viel besseres Unternehmen geworden. Tatsache ist, dass die Fehler und Betrügereien der vergangenen Jahre immer noch nicht ausgeräumt sind. Die manipulierten und schmutzigen Fahrzeuge sind heute immer noch auf der Straße."

Dreschhoff rät allen Dieselbesitzern weiterhin zur Prüfung, ob sie im Dieselskandal Schadensersatzansprüche geltend machen können. "Auch der EA288, der angeblich saubere Nachfolgemotor des EA189 aus dem Hause Volkswagen, steht unter Manipulationsverdacht. VW versuchte jüngst mit einer fragwürdigen PR-Aktion, seine Kunden hier von einem Klageversuch aufgrund angeblich mangelnder Aussichten auf Erfolg abzubringen. Aber immer mehr Gerichte sprechen beim EA288 verbraucherfreundliche Urteile aus. Die Kunden sollten sich also nicht von VW verunsichern lassen."

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing bietet auf ihrer Homepage http://www.diesel-gate.com/ die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung, ob ein Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Die Kanzlei berät geschädigte Dieselfahrer und hat über 10.000 Mandanten erfolgreich im Dieselskandal betreut. Namhafte Medien wie RTL, n-tv, BILD oder Handelsblatt haben BRR-Rechtsanwälte bereits als Experten befragt.

Pressekontakt:

Baumeister Rosing Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Welserstr. 10-12, 10777 Berlin
Thorsten Wortmann
Zentrale Pressestelle
Tel. +49 176 41674782
Mail: mailto:thorsten.wortmann@rosenmeister.org

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/136235/4738917
OTS: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte

Original-Content von: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

752911

weitere Artikel:
  • Unterschiedliche "Amtssprachen" bei e-Rechnungen in der EU: So klappt die Übermittlung in Deutschland Wien (ots) - Gerd Marlovits, Geschäftsführer des internationalen EDI-Dienstleisters EDITEL, erklärt welchen Übermittlungsweg er für deutsche Unternehmen empfiehlt Die Uhr tickt. Ab 27. November 2020 dürfen Unternehmen ihre Rechnungen an deutsche Bundesbehörden nur noch in elektronischer Form einbringen. Das vorgeschriebene Format nennt sich XRechnung. Italienische Ämter akzeptieren nur FatturaPA, ungarische System NAV, österreichische ebInterface etc. In jedem Land gelten zudem andere Deadlines. Selbst deutsche Bundesländer und Kommunen haben mehr...

  • Mensch oder Algorithmus: So digital sollten Bewerbungsprozesse heute sein Düsseldorf (ots) - - Gemeinsame Studie von StepStone und dem Bundesverband der Personalmanager zu digitalem Recruiting - Mehrheit der Befragten bevorzugt es, sich digital zu bewerben - Bewerber sind fit für Online-Angebote, wollen den Faktor Mensch aber nicht missen Automatisierte Auswahlverfahren, Chat-Bots oder sogar die intelligente Vorhersage des eigenen Mitarbeiterbedarfs: Unternehmen haben schon heute bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter eine ganze Reihe technischer Möglichkeiten. Doch was bevorzugen eigentlich Bewerber - und mehr...

  • Dataport erhält zum fünften Mal das "Total E Quality"-Prädikat für Chancengleichheit von Männern und Frauen Altenholz (ots) - Für sein Engagement für die Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsplatz erhält Dataport erneut das Prädikat "Total E Quality". Da es sich um die fünfte Auszeichnung in Folge handelt, wird Dataport zugleich mit dem Nachhaltigkeitspreis des Prädikats ausgezeichnet. Dataport untermauert damit seine Position als insbesondere für weibliche Fachkräfte attraktiver Arbeitgeber in der zumeist männerdominierten IT-Branche. "Um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung erfolgreich umzusetzen, brauchen wir die besten mehr...

  • FREE NOW integriert E-Roller-Anbieter emmy in seine App / 1.600 Elektro-Roller ab sofort in Hamburg, Berlin und München buchbar (FOTO) Hamburg (ots) - FREE NOW baut sein Portfolio als Multiservice-Mobilitätsanbieter weiter aus. Ab sofort können Nutzer die Elektro-Roller der Marke emmy Sharing über die FREE NOW App buchen. Der neue Service startet zunächst in Hamburg, Berlin und München. Neben Taxis, Mietwagen mit Fahrer, E-Scootern und E-Bikes sowie Carsharing-Angebote gibt es für alle FREE NOW Kunden damit nun eine weitere Service-Option für den täglichen Mobilitätsbedarf. In Hamburg und München haben FREE NOW Nutzer ab sofort Zugriff auf jeweils 400 Elektro-Roller, in Berlin mehr...

  • BAUINDUSTRIE zum Ausbildungsjahr 2020/2021: Ausbildungsleistung der Bauindustrie trotz Corona-Pandemie weiter hoch Berlin (ots) - Die Corona-Pandemie hat den Ausbildungsmarkt in diesem Jahr hart getroffen: Einerseits blicken die Unternehmen einer ungewissen Zukunft entgegen und andererseits mussten die Ausbildungsbetriebe bei der Einstellung von jungen Personen besondere Hürden nehmen. Die Unternehmen der Bauwirtschaft zeigen sich hiervon jedoch weitgehend unbeeindruckt und haben zum Ausbildungsjahr 2020/2021 wieder 10.716 neue Auszubildende eingestellt. Das sind 556 Jugendliche weniger als im Vorjahresvergleich.* "In den letzten beiden Jahren haben die mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht