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BVR mit Blick auf Corona-Maßnahmen: Bundesregierung muss betroffenen Mittelstand unterstützen / EZB sollte Freibeträge beim Negativzins erhöhen

Geschrieben am 28-10-2020

Berlin (ots) - Die Maßnahmen, die die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder zur Verringerung des Anstiegs der Corona-Infektionen heute voraussichtlich beschließen werden, stellen nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bei aller gesundheitlichen Notwendigkeit für viele mittelständische Unternehmen eine erneute schwere Belastung dar. BVR-Präsidentin Marija Kolak: "Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, den betroffenen Mittelstand schnell zu unterstützen, damit er die Phase der neuen Einschränkungen bewältigt. Ein wichtiger Schritt wären zusätzliche Hilfen für kleinere Unternehmen, wie die Öffnung des KfW-Schnellkredits für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten. Zügig sollte auch eine Entscheidung auf EU-Ebene und Bundesebene über die Verlängerung des KfW-Sonderprogramms über 2020 hinaus bis Mitte 2021 erfolgen. Die mittelständischen Unternehmen benötigen auch darüber hinaus umgehend weitere Maßnahmen, die ihr Eigenkapital stärken und Investitionen beleben." Dies könne auch angesichts der gedämpften konjunkturellen Erholung ein positives Signal senden. Darüber hinaus sollte die Europäische Zentralbank (EZB) am besten schon auf der morgigen Ratssitzung eine Erhöhung der Freibeträge beim Staffelzins beschließen. Dies würde Banken und Sparkassen bei der Zahlung der Strafzinsen auf Einlagen bei der Notenbank entlasten und so deren Kreditvergabefähigkeit erhöhen.

Bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie sei aktuell die Stärkung der Eigenkapitalbasis der Unternehmen besonders wichtig. Als Folge der Coronapandemie seien die Eigenkapitalquoten vieler Unternehmen deutlich zurückgegangen. Eine weitere Verbesserung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten könnte die Eigenkapitalausstattung spürbar stärken. Hierzu solle das Volumen an berücksichtigungsfähigen Verlusten nicht begrenzt und der Rücktrag mindestens von einem auf drei Jahre verlängert werden. "Unterstützende Maßnahmen für eine höhere Investitionsbereitschaft können über die Bewältigung der Coronapandemie hinaus auch langfristig das Wachstum stärken. Die Bundesregierung sollte daher die bislang auf 2020 und 2021 befristete degressive Abschreibung für angeschaffte Investitionsgüter um mehrere Jahre verlängern", so Kolak.

Um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, seien nicht nur eigenkapitalstärkende Maßnahmen der Wirtschaftspolitik notwendig, sondern auch eine weiterhin hohe Kreditvergabefähigkeit der Kreditinstitute. Daher dürften die Belastungen der Kreditinstitute durch den negativen Einlagenzins der EZB nicht weiter zunehmen. Aufgrund der verstärkten Anleihekäufe der EZB steigen die Zentralbankguthaben von Banken und Sparkassen. Auf diese Guthaben erhebt die EZB nach Abzug des Freibetrages einen Zins in Höhe von minus 0,5 Prozent. Im Zuge der Coronapandemie seien die Guthaben der Kreditinstitute im Eurosystem bereits um rund 1,4 Billionen Euro auf 3,3 Billionen Euro gestiegen.

Pressekontakt:

Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Melanie Schmergal, Abteilungsleiterin Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit / Pressesprecherin
Telefon: (030) 20 21-13 00, mailto:presse@bvr.de, http://www.bvr.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/40550/4747443
OTS: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenban
ken

Original-Content von: BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, übermittelt durch news aktuell


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