BAföG-Urteil: Bildungsfonds auch für Auslandsstudium ab erstem Semester
Geschrieben am 24-10-2007 |
München (ots) - Deutsche Studenten, die im Ausland studieren, können ab dem ersten Semester eine Finanzierung ihres Studiums über deutsche Bildungsfonds (www.bildungsfonds.de) erhalten. Darauf weist die Bildungsfonds-Trägergesellschaft CareerConcept AG (www.career-concept.de) angesichts des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshof zur Förderung von Auslandsstudien hin. Die Luxemburger Richter hatten die bisherige Rechtslage in Deutschland für hinfällig erklärt, nach der bei einem Studium im EU-Ausland das staatliche BAföG erst gezahlt wird, wenn das erste Jahr an einer deutschen Hochschule studiert wurde. "Die Studienfinanzierung über Bildungsfonds ist losgelöst vom Sitz der Hochschule, also beispielsweise auch bei einem Studium in den USA möglich", stellt CareerConcept-Vorstand Rolf Zipf klar. Dabei werden nicht nur die Studiengebühren finanziert, sondern auch die Lebenshaltungskosten bis maximal 1000 Euro im Monat.
Das ist ein "großer Tag für alle Bafög-Empfänger", bewertet Achim Meyer auf der Heide, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. "BAföG und Bildungsfonds können unabhängig vom Studienort gleichzeitig in Anspruch genommen werden", betont Bildungsfonds-Chef Rolf Zipf.
Bis es soweit ist, muss das Urteil der Luxemburger Richter allerdings erst in nationales Recht umgesetzt werden. Bildungsexperten wie Rolf Zipf erwarten, dass die neue deutsche BAföG-Novelle Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Studentenorganisationen kritisieren ebenso wie Bildungsfonds die heutige BAföG-Regelung schon lange. Bislang hatten allerdings nur die deutschen Bildungsfonds Auslandsstudien schon vom ersten Tag an gefördert. "Politik und Wirtschaft erwarten schon seit langen von der Studentenschaft ein Höchstmaß an Mobilität. Es ist ein guter Tag für das Bildungswesen, dass der Staat seiner eigenen Forderung endlich auch bei der Förderung nachkommt", sagt Rolf Zipf.
Sog. CareerScouts an 20 Hochschulen in Deutschland informieren angesichts der sich abzeichnenden Rechtslage über Studienfinanzierung im In- und Ausland. Unter der zentralen Bildungsfonds-Telefonnummer 089/122800-80 oder über das Sekretariat ihrer Hochschule können Studierende Kontakt mit ihrem zuständigen CareerScout aufnehmen.
CareerConcept (www.career-concept.de) ist der "Erfinder" von privatfinanzierten Bildungsfonds (www.bildungsfonds.de) - auch Studienfonds genannt - in Deutschland. Hierzu legen Unternehmen, Stiftungen und Privatinvestoren Kapital in einem Fonds an, der ausgewählten Studenten ihr Studium finanziert. Nach dem Abschluss führen die Geförderten, wenn sie im Beruf stehen, einen Teil ihres Einkommens an den Bildungsfonds zurück, um die Studienfinanzierung der nachfolgenden Generation zu sichern. CareerConcept arbeitet mit über 130 Universitäten und Hochschulen zusammen, fördert Tausende von Studierenden und wird von namhaften Investoren unterstützt, denen neben der finanzwirtschaftlichen Rendite auch das akademische Bildungswesen in Deutschland am Herzen liegt.
Originaltext: CareerConcept AG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/67184 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_67184.rss2
Pressekontakt: Weitere Informationen: CareerConcept AG, Initiator Deutscher Bildungs- und Studienfonds, Schellingstraße 35, 80799 München, Tel.: 089 / 122800-80, Fax: 089 / 122800-87, E-Mail: info@career-concept.de, Web: www.career-concept.de und www.bildungsfonds.de
PR-Agentur: euro.marcom dripke.pr, Tel. 0611 - 973150, E-Mail: team@euromarcom.de
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