Westdeutsche Zeitung: In NRW wird das Widerspruchsverfahren abgeschafft = Von Peter Kurz
Geschrieben am 24-10-2007 |
Düsseldorf (ots) - Sich vertragen ist besser als klagen. So heißt es in einer Broschüre des NRW-Justizministeriums. Darin geht es freilich um Schiedsmänner, die Streitigkeiten zwischen Privatpersonen schlichten sollen. Im Verhältnis des Bürgers zur Verwaltung wird dem Untertan nicht nur das Gegenteil empfohlen, sondern ab November sogar vorgeschrieben. Fällt das Widerspruchsverfahren im Verwaltungsrecht weg, so heißt das nichts anderes als: Wenn Du, lieber Bürger, mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden bist, dann klage gefälligst.
Gewiss gibt es die Fälle wie den eines Lesers unserer Zeitung, dessen Antrag auf eine Grundsicherungsrente seit Jahren zwischen den Behörden hin und her pendelt. Wäre die Sache schneller auf dem Richtertisch, auf dem sie am Ende ohnehin landet, gäbe es eine schnellere Entscheidung. Doch da sind auch die Fälle, für die das Widerspruchsverfahren doch gerade erfunden wurde. Die Behörde hat die unkomplizierte Möglichkeit, vom Bürger bemerkte Fehler zu korrigieren. Das Verhältnis der Bürger zur oft geschmähten Verwaltung wird gewiss nicht verbessert, wenn ihre Entscheidungen gewissermaßen außerhalb jeder Diskussion gestellt werden und nur noch mit der Keule der Klage zu Fall gebracht werden können. Vor dieser Klage steht eine verständliche Schwellenangst der Bürger, ein Gericht einzuschalten. Statt einen unkomplizierten Widerspruch einzulegen, müssen sie nun mit fachlicher und entsprechend teurer Hilfe eine Klageschrift formulieren und auch noch Gerichtskosten bezahlen.
Für den Gesetzgeber ist es sehr bequem, mit dem Zauberwort Bürokratieabbau zu werben. Es stimmt ja auch, dass die Behörden weniger zu tun haben, wenn ihnen Widersprüche der Bürger vom Leibe gehalten werden. Doch zum einen wird angesichts zu erwartender Klagen das Problem nur zu den Verwaltungsgerichten verlagert. Zum anderen darf sich die Verwaltung die Bürger nicht wie lästige Querulanten vom Leibe halten. Das Widerspruchsverfahren hatte durchaus einen Befriedungseffekt. Man frage Betroffene, die die Erfahrung gemacht haben, dass sich die Verwaltung auf ihren Widerspruch hin korrigiert. Wenn der Bürger jetzt nur noch das Gefühl hat "Die machen ja doch nur, was sie wollen", wird das die Staatsverdrossenheit schüren.
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