CSU-Landesgruppe / Mayer: Stellenwert der Ehe beim Unterhaltsrecht auch künftig gewürdigt
Geschrieben am 05-11-2007 |
Berlin (ots) - Zur innerhalb der Koalition erzielten Einigung über die Reform des Unterhaltsrechts erklärt der rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Die Koalition hat eine ausgewogene Einigung zur Neuregelung des Unterhaltsrechts erzielt. Künftig ist klar: das Kindeswohl steht an vorderster Stelle. Deshalb geht der Kindesunterhalt allen anderen Unterhaltsansprüchen im Rang vor. Der hohe Stellenwert der Ehe wird auch künftig angemessen im Unterhaltsrecht berücksichtigt. Das war ein sehr wichtiges Anliegen der CSU-Landesgruppe. Wenn eine geschiedene Ehefrau in der Ehe auf berufliches Fortkommen verzichtet hat, um gemeinsame Kinder zu erziehen, kann sie nach der Scheidung für längere Zeit Unterhalt beziehen. Hiermit wird der nachehelichen Solidarität und dem hohen Stellenwert der Ehe Rechnung getragen. Die Leistung der Kindererziehung kann auch zu einer Besserstellung im unterhaltsrechtlichen Rang führen. Damit wird die Kindererziehung im traditionellen Familienmodell in angemessener Weise gewürdigt. Die Ehefrau, die sich der Kindererziehung widmet und auf eigenes berufliches Fortkommen verzichtet, wird so in ihrem Vertrauen auf die eheliche Rollenverteilung geschützt. Auch dies ist ein positives Signal der erzielten Einigung. Mit diesen Ergebnissen ist eine Lösung gefunden, die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsunterhalt gleichermaßen Rechnung trägt wie dem berechtigten Vertrauen des kindererziehenden Ehegatten im traditionellen Ehemodell.
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