Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin unzulässig - bwin kann sein Angebot in Hessen aufrecht erhalten
Geschrieben am 06-11-2007 |
Neugersdorf (ots) -
Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines Internetverbots von Sportwetten
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine Entscheidung des Veraltungsgerichts Darmstadt aufgehoben, das im Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt gegen bwin e.K. bestätigt hatte. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist die Untersagungsverfügung in wesentlichen Teilen nichtig.
Das Regierungspräsidiums Darmstadt hatte bwin untersagt, in Hessen via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit Spielteilnehmern in Hessen über das Internet Sportwetten abzuschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält dieses Verbot für technisch nicht durchsetzbar und die Verfügung daher insoweit für nichtig. Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat nun nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom Mai 2007 schon der zweite Verwaltungsgerichtshof behördliche Untersagungsverfügungen ausgesetzt.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Mit dieser Entscheidung kann bwin sein Angebot in Hessen weiter aufrechterhalten. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt zudem, dass Internetverbote nicht durchsetzbar sind. Auch vor diesem Hintergrund appelliert bwin an die deutsche Politik, das vorgesehene Internetverbot für Sportwetten zu stoppen und eine Rechtslage zu schaffen, die den Realitäten des Internetzeitalters gerecht wird."
Über bwin e.K.:
bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: bwin ek Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Für Rückfragen: bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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