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Hessischer Verwaltungsgerichtshof: Untersagungsverfügung gegen bwin unzulässig - bwin kann sein Angebot in Hessen aufrecht erhalten

Geschrieben am 06-11-2007

Neugersdorf (ots) -

Verwaltungsgerichtshof bestätigt technische Unmöglichkeit eines
Internetverbots von Sportwetten

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat letztinstanzlich eine
Entscheidung des Veraltungsgerichts Darmstadt aufgehoben, das im
Dezember 2006 die sofortige Vollziehung einer Verfügung des
Regierungspräsidiums Darmstadt gegen bwin e.K. bestätigt hatte. Nach
Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs ist die Untersagungsverfügung in
wesentlichen Teilen nichtig.

Das Regierungspräsidiums Darmstadt hatte bwin untersagt, in Hessen
via Internet den Abschluss von Sportwetten anzubieten oder mit
Spielteilnehmern in Hessen über das Internet Sportwetten
abzuschließen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hält dieses
Verbot für technisch nicht durchsetzbar und die Verfügung daher
insoweit für nichtig. Mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof hat
nun nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom
Mai 2007 schon der zweite Verwaltungsgerichtshof behördliche
Untersagungsverfügungen ausgesetzt.

Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Mit dieser Entscheidung kann
bwin sein Angebot in Hessen weiter aufrechterhalten. Die
Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs setzt ein weiteres
Fragezeichen hinter den Monopolstaatsvertrag der Länder. Sie belegt
zudem, dass Internetverbote nicht durchsetzbar sind. Auch vor diesem
Hintergrund appelliert bwin an die deutsche Politik, das vorgesehene
Internetverbot für Sportwetten zu stoppen und eine Rechtslage zu
schaffen, die den Realitäten des Internetzeitalters gerecht wird."

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit insgesamt zwei Millionen
Euro. Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K., c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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