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ots.Audio: Rehabilitation für Kinder - gesund in die Zukunft

Geschrieben am 06-11-2007

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und http://www.multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wenn Kinder krank werden, ist das für die ganze Familie eine große
Belastung. Das kranke Kind kann oft nicht mehr zum Kindergarten oder
zur Schule gehen und ein Elternteil muss deswegen zu Hause bleiben.
In dieser Situation ist die richtige medizinische Behandlung das
Allerwichtigste. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet spezielle
Rehabilitationen für Kinder an. Welchen Zweck das hat, erklärt Ulrich
Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen
Rentenversicherung Bund:

O-Ton, 34 sec.
"Krankheiten im Kindes- und Jugendalter können oft chronisch werden
und ihre Folgen bleiben dann bis in das Erwachsenenalter hinein
bestehen. Sie müssen daher rechtzeitig behandelt werden.
Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche wirken also
präventiv. Eine frühzeitige Reha soll also neben der gegenwärtigen
Integration des Kindes in Schule und Alltag insbesondere bewirken,
dass die berufliche Erwerbsfähigkeit - das ist uns wichtig - der
jungen Patienten im Erwachsenenalter gesichert ist."

Für eine Kinderrehabilitation müssen zum einen bestimmte
medizinische Gründe vorliegen, das können zum Beispiel Erkrankungen
der Atemwege der Haut oder auch neurologische Erkrankungen sein. Zum
anderen muss ein Elternteil des Kindes auch die
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen:

O-Ton, 35 sec.
"Das heißt, dass entweder mindestens für fünf Jahre schon Beiträge
entrichtet wurden oder alternativ sechs Pflichtbeiträge in den
letzten zwei Jahren nachgewiesen werden können.
Kinderrehabilitationen mit einem individuellen Rehabilitationsplan
für das Kind werden von der Rentenversicherung nur stationär und in
ausgewählten Kindereinrichtungen durchgeführt. Sie dauern in der
Regel vier Wochen. Sie können selbstverständlich verkürzt aber auch
verlängert werden."

Die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt die Kosten für Reise,
Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische
Leistungen und medizinische Anwendungen, ggf. auch - falls
erforderlich - für eine Begleitperson. Für eine Kinderrehabilitation
muss übrigens keine Zuzahlung geleistet werden. Zunächst muss die
allerdings beantragt werden:

O-Ton, 14 sec.
"Der Antrag kann sowohl beim zuständigen Rentenversicherungsträger
aber auch bei der Krankenkasse gestellt werden. Dem Antrag muss ein
ärztlicher Befundbericht - vom behandelnden Kinderarzt ausgefüllt und
unterschrieben - beigefügt werden."

Antragsformulare, sowie Rat und Hilfe beim Ausfüllen bieten die
wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung außerdem die gemeinsamen Servicestellen der
Rehabilitationsträger. Auch im Internet findet man viele
Informationen und die Vordrucke - sowie den Befundbericht. Alles ist
unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Formularcenter unter dem
Stichwort Rehabilitation abrufbar. Auch am kostenlosen bundesweiten
Servicetelefon gibt es kurzfristig Hilfe unter der Nummer 0800 1000
4800.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben
an desk@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Chlopczik, Deutsche Rentenversicherung Bund, Fon:
+49 30-86536750, Fax: +49 30-86527379, E-mail:
gabriele.chlopczik@drv- bund.de


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