ots.Audio: Angehörige zu pflegen kostet Zeit, Kraft und Geld. Welche Hilfen es von der Pflegeversicherung gibt und wo Lücken bleiben
Geschrieben am 08-11-2007 |
Baierbrunn (ots) -
- Querverweis: Audiomaterial unter http://www.presseportal.de/audio abrufbar -
Von der Pflegeversicherung sind wir fast alle betroffen. Entweder zahlt man ein oder nimmt sie - oder ein Angehöriger - in Anspruch. Aber wo stellt man einen Antrag, wie viel Geld bekommt man, wenn man Angehörige zu Hause pflegt und was ändert sich bei der Pflegeversicherung? Das Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber" hat sich diesem vielfältigen Thema angenommen und Chefredakteur Dr. Andreas Baum erklärt, was man in die Wege leiten muss, um finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung zu bekommen:
0-Ton: 22 Sekunden Als erstes stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse, in der Regel also bei Ihrer Krankenkasse, einen Antrag auf Pflegegeld. Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den MDK, den Pflegebedarf festzustellen und schickt dazu einen Mitarbeiter, das ist in der Regel ein Arzt oder eine Pflegekraft. Der prüft ob und in welchem Umfang Hilfe nötig ist. Dann wird eine Pflegestufe festgelegt.
Wenn nun ein Angehöriger die Pflege übernehmen will, kostet das Zeit, Kraft und Geld. Einen kleinen finanziellen Ausgleich schafft die Pflegeversicherung.
0-Ton: 27 Sekunden Wenn Angehörige selbst pflegen, dann zahlt die Pflegekasse ein so genanntes Pflegegeld. Dessen Höhe wiederum abhängig ist von der Pflegestufe, die der MDK ermittelt hat. Das reicht pro Monat bei Pflegestufe 1 von ungefähr 205 Euro bis 665 Euro bei Pflegestufe 3. Wenn der Pflegedienst die Pflege übernimmt, dann werden Sachleistungen bezahlt. Wobei die Sätze doppelt so hoch liegen, also zwischen 384 und 1.432 Euro im Monat.
Ums Geld geht es auch bei der Betreuung von Demenzkranken. Neben dem Pflegestufensatz erhalten sie nur einen minimalen finanziellen Zuschuss, obwohl die Betreuung sehr zeitintensiv ist und weit über die Basispflege hinausgeht.
0-Ton: 30 Sekunden Zurzeit bekommen Angehörige, die eine Demenzkranken betreuen, dafür 460 Euro pro Jahr. Wenn man davon ausgeht, dass die Betreuung eines Demenzkranken in einer Einrichtung tagsüber, also nicht in einem Heim, knapp 50 Euro kostet, würde das bedeuten, dass sich Angehörige auf diese Weise also maximal 9 Tage im Jahr Entlastung leisten können. Im Juni hat jetzt das Gesundheitsministerium einen Entwurf vorgestellt, wonach das Betreuungsgeld schrittweise bis 2012 auf maximal 2.400 Euro erhöht werden soll.
Scheuen Sie sich auch nicht Hilfsmittel wie Pflegebett oder Badewannenlifter für die Pflege zu beantragen. Lassen Sie sich vom Pflegedienst beraten oder setzen Sie sich mit Sozialverbänden in Verbindung, rät der "Diabetiker Ratgeber".
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben an desk@newsaktuell.de.
Originaltext: Wort und Bild - Diabetiker Ratgeber Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52279 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52279.rss2
Pressekontakt: Kontakt: Ruth Pirhalla Pressearbeit Tel.: 089 / 7 44 33-123 Fax: 089 / 744 33-459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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