Kassenartübergreifende Fusionen gefährden Wettbewerb
01.02.2006 - Der DAK-Verwaltungsrat lehnt Fusionen über die Grenzen von Kassenarten hinweg ab. Der Vorsitzende des DAK Verwaltungsrats, Hans Bender, kritisierte die Diskussion darüber als Scheindebatte von interessierten Funktionären. 'Was auf den ersten Blick nach mehr Wettbewerb aussieht, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als das genaue Gegenteil,' so Bender.
Kassenartübergreifende Fusion würden die Bildung monopolistischer Strukturen begünstigen. 'Wer Wettbewerb will, kann deshalb nicht für kassenartübergreifende Fusionen eintreten,' so Bender. Der Wettbewerb lebe von der Vielfalt des Angebots. Diese Vielfalt wäre bei kassenartübergreifenden Fusionen insbesondere auf der regionalen Ebene gefährdet, wo einzelne Kassen bereits heute einen Marktanteil um 50 Prozent erreichen.
Fusionen zwischen Krankenkassen hat es in den vergangenen Jahren vor allem im Bereich der Betriebskrankenkassen gegeben. So sank ihre Zahl seit 2002 von 160 auf 146. 'Dieser Prozess ist Ausdruck einer Markbereinigung, deren Ursache im Wettbewerb liegt. Die Versicherten und der Markt werden entscheiden, wie viele Kassen bestehen bleiben. Eingriffe der Politik um die Zahl der Krankenkassen zu reduzieren sind überflüssig,' kritisierte Bender. Es gebe kein Kriterium über die richtige Zahl von Marktteilnehmern. Die Zahl der Krankenkassen ist innerhalb von gut zehn Jahren von über tausend auf heute 254 gesunken. 'Die Diskussion über kassenartübergreifende Fusionen geht an den Interessen der Versicherten vorbei. Für Sie gibt es aus Sicht der Versichertenvertreter keinen Vorteil,' meinte Hans Bender. Die Versicherten hätten nur den Nachteil, dass ihre Wahlfreiheit eingeschränkt würde, falls regional zu marktbeherrschenden Strukturen kommt.
Eine Freigabe kassenartübergreifender Fusionen verkennt zudem nach Ansicht Benders, dass die Kassen einer Kassenart derzeit füreinander haften: 'Aus diesen Haftungsverpflichtungen darf man sich nicht einfach durch eine kassenartübergreifende Fusion verabschieden.'
Kassenartübergreifende Fusionen werfen zudem erhebliche Fragen auf, die bislang nicht geklärt sind:
- Offen ist die Frage, wer künftig die Aufsicht über die Kassen führt, da es auch verstärkt zu länderübergreifenden Fusionen käme. Würden die Länder ihre Zuständigkeit für die AOKen und die anderen Regionalkassen behalten? Oder müssten sie die Aufsicht dem Bund überlassen?
- Ungeklärt ist auch, wie die Selbstverwaltung künftig strukturiert sein wird. Während bei anderen Krankenkassen die Arbeitgeber mit im Verwaltungsrat sitzen vertreten in den Verwaltungsräten von Ersatzkassen wie der DAK nur gewählte Vertreter der Versicherten deren Interessen. Hat diese unabhängige Interessenvertretung der Versicherten Bestand?
- Die heutigen Kassenarten und deren Verbände stehen für Meinungspluralität und staatliche Unabhängigkeit. Soll es mit einem möglichen Hauptverband der Krankenkassen mehr staatliche Steuerung der Krankenkassen geben?
Ansprechpartner/in:
Jörg Bodanowitz
E-Mail: