Phantomtarifvertrag der Post AG
Geschrieben am 09-11-2007 |
Krefeld (ots) -
- Querverweis: Die ausführliche Pressemitteilung liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Nach der Anhörung der Sachverständigen und der Vertreter der Verbände auf der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Bereich der Brief- und Zustelldienste vom 05.11.2007 ist die Positionierung der Parteien im Bundestag zum Arbeitnehmerentsendegesetz nach wie vor kontrovers. Die Wettbewerber der Post AG werfen der Post vor, sie habe zur Erhaltung ihres Monopols den Arbeitgeberverband Postdienste e.V. gegründet und mit der Gewerkschaft ver.di den Tarifvertrag Postdienste nur deshalb mit Mindestlöhnen abgeschlossen, um mit bewusst hoch vereinbarten Mindestlöhnen für die Postzusteller (9,80 Euro West und 9,00 Euro Ost) ihr Monopol faktisch zu bewahren. Sie habe einen willfährigen Tarifpartner gefunden, der sich auf diesen Phantomtarifvertrag eingelassen habe. Es sei schon eigenartig, dass die Post AG einen eigenen Firmentarifvertrag hat, der fast alle ihre Beschäftigten erfasst und daher kein neuer Verbandstarifvertrag - abgeschlossen zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und der Gewerkschaft ver.di sowie weiteren kleineren Gewerkschaften - erforderlich gewesen sei. Der Firmentarifvertrag gehe dem Verbandstarifvertrag vor. Vom Verbandstarifvertrag würden allenfalls 4.500 Mitarbeiter erfasst. Die hohen Mindestlöhne könnten von den Wettbewerbern nicht an die Hilfskräfte bezahlt werden. Die Post zahle an ihre eigenen Postzusteller bis zu 30% mehr. Dies gehe in der Zeit des Monopols der Post zu Lasten des Bürgers. Wie lasse sich dieser hohe Mindestlohn mit der Beschlussfassung auf dem SPD-Parteitag über anzustrebende Mindestlöhne von 7,50 Euro vereinbaren? Das Ziel des Phantomtarifvertrages liege auf der Hand. Er sei kartellwidrig. Das Bundeskartellamt möge dies prüfen. Vom Wettbewerb profitieren alle Bürger!
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Anhang.
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Pressekontakt: Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V. Uerdinger Strasse 593 47800 Krefeld www.arbeitgeberverband.com
Helga Berrenrath 0172-9524573
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