Bernhardt/Kolbe: Steuerhinterziehung angemessen und effektiv bekämpfen
Geschrieben am 09-11-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der 2/3. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen am 9. November 2007 im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Mit der heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Streichung des § 370a Abgabenordnung korrigiert die große Koalition auf Initiative der Union die nicht gerichtsfeste Einstufung bestimmter schwerer Fälle der Steuerhinterziehung als Verbrechen. Diese Vorschrift war 2001 gegen den Widerstand der Union in die Abgabenordnung eingeführt worden.
Steuerhinterziehung wird selbstverständlich weiterhin konsequent verfolgt und als Vergehen hart bestraft - in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Ganz klar: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.
Im Bereich der bandenmäßigen Umsatzsteuer- und Verbrauchsteuerhinterziehung wird den Strafverfolgungsbehörden künftig sogar eine Telefonüberwachung gestattet sein. Hier entstehen durch bandenmäßigen Betrug Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Wo organisierte Kriminalität zu einem erheblichen Schaden aller ehrlichen Steuerzahler führt, muss effektiv und angemessenen gehandelt werden.
Mit dieser Eingrenzung der Telefonüberwachung treffen wir zielgenau die organisierte Kriminalität im Bereich der Steuerhinterziehung. Da derartige Strukturen in anderen Bereichen der Steuerhinterziehung nicht vorliegen - wie etwa im Bereich der Einkommensteuer - hat die Union in den parlamentarischen Beratungen dafür Sorge getragen, dass es hier zu keinem unverhältnismäßigen Eingriff in die Rechte der Steuerpflichtigen kommt.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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