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Mitteldeutsche Zeitung: Bundestagsbeschluss zur Vorratsdatenspeicherung Sachsen-Anhalts Datenschützer von Bose bezweifelt Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Geschrieben am 09-11-2007

Halle (ots) - Sachsen-Anhalts Landesdatenschützer Harald von Bose
hat Kritik an der vom Bundestag verabschiedeten
Vorratsdatenspeicherung geübt. Der Staat sammele künftig zweckfrei
Verbindungsdaten von der Telekom- und Internetkommunikation aller
Bürger. "Ob das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
übereinstimmt, wage ich zu bezweifeln. Deshalb habe ich erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken.", so von Bose in der in Halle
erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Samstag). Die Eingrenzung des
Zeugnisverweigerungsrechtes auf Strafverteidiger, Geistliche und
Abgeordnete würde andere Berufsgruppen benachteiligen. Vor allem
Journalisten bekämen jetzt ein Problem, da sich der grundgesetzliche
Schutz der journalistischen Erkenntnisse nicht nur auf
veröffentlichte Informationen, sondern auch auf alle Formen der
Recherche beziehe, so von Bose weiter. "Wenn der Staat nun
Erkenntnisse darüber sammelt, wann und mit wem ein Journalist Kontakt
hatte, ist dies eine falsche Kompetenzgrundlage." Wenn das
Kommunikationsverhalten des Bürgers so eklatant berührt und er unter
Generalverdacht gestellt werde, müsse man sich fragen, ob nicht auch
ein Stück des demokratischen Fundaments durch diese informationelle
Fremdbestimmung berührt werde. "Dass diese Entscheidung zum
Einschnitt in Freiheitsrechte genau am 9. November als dem Tag des
Mauerfalls getroffen wird, ist bitter."

Originaltext: Mitteldeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47409
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47409.rss2

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Chefredaktion
Tel.: 0345 565 4300


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