Westdeutsche Zeitung: Strafvollzug = von Peter Kurz
Geschrieben am 09-11-2007 |
Düsseldorf (ots) - Sicherheit des Strafvollzugs - diese Frage verkürzen die Öffentlichkeit, die Medien und die Politik oftmals recht einseitig. Sie bemessen diese Sicherheit an der Zahl von Ausbrüchen, also an der Sicherung des Vollzugs nach außen. Die Sicherheit nach innen - die der Gefangenen und der Bediensteten - kommt dagegen zu kurz. Der Siegburger Foltermord an einem Häftling durch Mithäftlinge hat dieses Interesse der Öffentlichkeit für kurze Zeit verschoben. Doch es droht die Gefahr, dass wir uns wieder abwenden. Dass wir die überbelegten Gefängnisse achselzuckend als eine Selbstverständlichkeit hinnehmen. Für diese Haltung gibt es eine gute Erklärung: Uns fällt es schwer, Straftäter auch als Opfer wahrzunehmen. Schnell kommt einem da in den Sinn: Verbrecher haben doch keine Behandlung mit Samthandschuhen verdient. Strafe muss weh tun. Ja klar, Strafe soll ja auch weh tun. Doch Strafe in unserem Rechtsstaat besteht im Freiheitsentzug, nicht in einer zusätzlichen Bedrohung, der sich der Häftling zu stellen hat. Doch wenn die Bürger und ihnen folgend die Politik immer härtere Strafen einfordern, wenn dann die Gefängnisse überbelegt sind, wenn es nicht genügend Personal gibt, das sich um die Nöte bedrohter Häftlinge kümmert, dann steigt auch eben diese Gefahr von Übergriffen. Ist doch nicht mein Problem, mag der eine oder andere sagen. Mehr und besser ausgebildetes Personal kostet doch nur Steuergeld. Doch der Bürger, der dieses Geld sparen will, sollte sich im Klaren sein, dass er da nicht nur auf dem Rücken der Strafgefangenen spart. Wenn das Gefängnis dazu beiträgt, dass die Insassen verrohen, dass sie Gewalt als einzige Durchsetzungsmöglichkeit sehen, dann bedeutet das auch: Das hier Erfahrene und Gelernte werden sie auch nicht nach der Haftentlassung ablegen. Da schließt sich dann der Kreis, warum die Sicherheit der Gefängnisse nach innen auch eine Frage der Sicherheit nach außen, also unser aller Angelegenheit ist. Nicht resozialisierte, zusätzlich verrohte Straftäter können nach ihrer Haftentlassung auch dem gegenüber den beschriebenen Problemen gleichgültigen Bürger über den Weg laufen. Spätestens dann ist es sehr wohl auch sein Problem.
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