Aigner/Grütters: Hochschulrahmengesetz obsolet/keine Furcht vor der Freiheit
Geschrieben am 12-11-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Hochschulrahmengesetz erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Prof. Monika Grütters MdB:
Mit der Föderalismusreform ist die Rahmengesetz-gebungskompetenz des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens entfallen. Die Länder haben nunmehr das Recht, die Angelegenheiten im Hochschulbereich selbst zu regeln. Dazu brauchen sie keine bundesgesetzlichen Vorgaben und Detailsteuerungen mehr. Es geht es insbesondere darum, den Ländern größerer Gestaltungsspielräume im Bildungswettbewerb und den Hochschulen mehr Autonomie und Selbstverantwortung einzuräumen, damit sie möglichst ohne Gängelung und Bürokratie den nationalen und internationalen Vergleich mit anderen Hochschulen bestehen können.
Die Exzelleninitiative wirkt wettbewerbsstimulierend und hat Dynamik in die deutsche Universitätslandschaft gebracht. Mit dem Hochschulpakt sorgen Bund und Länder für neue Studienplätze angesichts wachsender Anfängerzahlen und für einen Ausgleich zwischen alten und neuen Bundesländern. Die Zulassung Studierender in bundes- oder landesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge regeln die alte und neue ZVS.
Gerade angesichts dieser neuen Steuerungsinstrumente ist die Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes überfällig. Die zentrale Botschaft der Anhörung war daher aus unserer Sicht der Appell eines Sachverständigen: Keine Furcht vor der Freiheit!
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