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Evangelische Kirche und Erzbistum Berlin klagen gegen verkaufsoffene Sonntage ./. EKD unterstützt Verfassungsbeschwerden zum Sonntagsschutz

Geschrieben am 12-11-2007

Hannover (ots) - Die Evangelische Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin
haben fristgemäß ihre Verfassungsbeschwerden gegen das
Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin beim Bundesverfassungsgericht
eingereicht. Die Verfassungsbeschwerden der Landeskirche und des
Erzbistums richten sich gegen die Ladenöffnung an bis zu zehn
Sonntagen einschließlich der vier Adventssonntage pro Jahr in Berlin.
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) unterstützt die
Beschwerden.

"Der Sonn- und Feiertagsschutz ist ein hohes Verfassungsgut.
Anders als in vielen Staaten ist im Grundgesetz der Sonntag von
Verfassungs wegen geschützt. Er dient der freien Religionsausübung,
aber auch der Erholung und des Ausgleichs vom Alltag. Dieses hohe
Verfassungsgut darf um der Menschen willen nicht leichtfertig für
ökonomische Belange aufs Spiel gesetzt werden," erklärte der Leiter
der Rechtsabteilung und Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes, Burkhard
Guntau. Der Sonntag sei als Tag des Gottesdienstes, der Muße und der
Besinnung zu erhalten. "Beim Sonntagsschutz geht es um die Bewahrung
einer wichtigen sozialen Institution, um die kulturelle Qualität des
Zusammenlebens, um den Raum für die Freiheit der Religion." Die
Kirchenkonferenz, die aus den Leitungen der EKD-Gliedkirchen gebildet
wird, habe bereits frühzeitig die Unterstützung der
Verfassungsbeschwerde durch die Berliner Landeskirche zugesagt.

Mit der Aushöhlung des Sonntagsschutzes, der im Grundgesetz durch
Artikel 140 in Aufnahme von Artikel 139 der Weimarer Reisverfassung
als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung
verfassungsrechtlich verbürgt ist, verstößt der Berliner Gesetzgeber
nach der Überzeugung der Kirchen gegen das Grundgesetz. Da Sonn- und
Feiertage durch die Verfassung geschützt sind, kann die Aufhebung des
Sonntagsschutzes an bis zu zehn Sonntagen im Jahr durch das
Abgeordnetenhaus von Berlin keinen Bestand haben.

Besonders eklatant zeigt sich der Verfassungsverstoß daran, dass
alle Adventssonntage für die Ladenöffnung frei gegeben werden; daraus
ergibt sich, dass im Dezember die Freigabe des Sonntags für den
Handel die Regel, sein Schutz dagegen die Ausnahme ist.
Die christlichen Kirchen treten dafür ein, die erweiterten
Ladenöffnungszeiten nicht nur aus der Perspektive der Kunden, sondern
zugleich aus der Sicht der im Handel beschäftigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu betrachten. Vor allem aber weisen sie darauf hin,
dass der Schutz der Sonn- und Feiertage im unmittelbaren Zusammenhang
mit der Religionsfreiheit (Art. 4 des Grundgesetzes) betrachtet
werden muss. Soweit eine Erweiterung der Öffnungszeiten zwischen
Montag und Samstag mit den berechtigten Interessen der Beschäftigten
vereinbar ist, kann dadurch den Kundeninteressen in ausreichendem Maß
Rechnung getragen werden. Sonn- und Feiertage müssen hingegen der
Verfassungsvorschrift entsprechend den nötigen Freiraum für
Arbeitsruhe und Muße, für Gottesdienst und familiäre Begegnung
bieten. Die Absicht, den Schutz der Sonn- und Feiertage
wirtschaftlichen Interessen unterzuordnen, kann nicht hingenommen
werden und ist in der Verfassung ausdrücklich nicht vorgesehen.

Hannover, 12. November 2007
Pressestelle der EKD
Silke Römhild

EKD-Initiative zum Schutz des Sonntags: www.sonntagsruhe.de

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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