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Zum Bild Artikel "Jede 4. Rentenbeschwerde berechtigt"

Geschrieben am 13-11-2007

Berlin (ots) - Bild berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter
Berufung auf eine Sonderauswertung der Rentenversicherungsträger,
dass 25 Prozent der Widersprüche gegen die Rentenbescheide berechtigt
gewesen seien. Die Schlussfolgerung von Bild daraus, dass viele
Rentenbescheide "voller Fehler stecken", ist falsch. Die Gründe, die
zu einer Abhilfe im Widerspruchsverfahren führen, sind in der
überwiegenden Zahl der Fälle nicht auf eine fehlerhafte
Rentenberechnung zurückzuführen.

Verdeutlichen lässt sich dies an den vom Bundesverband der
Rentenberater erhobenen Vorwürfen, die wohl das Ziel haben, sich
zusätzliche Kunden zu verschaffen:

- Versicherungszeiten werden bei der Rentenberechnung nicht
berücksichtigt: Vor Festsetzung der Rente bemüht sich die
Rentenversicherung aktiv, bestehende Lücken im Versicherungsverlauf
zu klären. Lücken können entstehen etwa durch fehlende
Versicherungsnachweise, z. B. hinsichtlich der Schulzeiten oder
Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zur Klärung der Versicherungskonten ist
die Mithilfe der Versicherten notwendig. Werden die noch fehlenden
Versicherungsnachweise nicht eingereicht, muss die Rente trotzdem
festgesetzt werden, um eine rechtzeitige Rentenzahlung
sicherzustellen. In vielen Fällen werden dann nachträglich, im Rahmen
eines Widerspruchverfahrens, die notwendigen Nachweise beigebracht
und führen dann zu einer Überprüfung des Rentenbescheides. Die
Versicherten werden aber schon lange vor Rentenbeginn von der
Rentenversicherung gebeten, ihren Versicherungsverlauf zu überprüfen
und die notwendigen Unterlagen beizubringen. In den meisten Fällen
wird die Rente also nicht korrigiert, weil die Rentenversicherung
falsch gerechnet hat, sondern weil nachträglich
Versicherungsnachweise eingereicht wurden.

- Es werden häufig zu hohe Krankenkassenbeiträge abgezogen, der
Wechsel zu einer günstigeren Kasse wird nicht berücksichtigt: Dieser
Vorwurf an die Rentenversicherung entbehrt jeder Grundlage. Der
Wechsel von der Krankenversicherung wird in einem maschinellen
Verfahren gemeldet und führt zu einer automatischen Neuberechnung der
Rente.

- Ostrenten: Der Vorwurf, dass Ostrenten voreilig festgesetzt
werden, obwohl etliche Rechtsfragen offen sind, ist ebenso
unberechtigt. Die Rechtsfragen zur Überleitung der Renten der
ehemaligen DDR sind überwiegend abschließend geklärt. Solange keine
gegenteilige Gerichtsentscheidung vorliegt, müssen die
Rentenversicherungsträger davon ausgehen, dass die von Ihnen
praktizierte Rechtsauslegung zutreffend ist. Nur auf diese Weise
können die Rentner ihre Leistungen zeitnah erhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung hat in der Zeit von 2003 - 2006
insgesamt rund 6,36 Millionen Rentenbescheide erteilt. In gut drei
Prozent dieser Fälle wurden Widersprüche zugunsten der
Rentenempfänger erledigt. Versicherte und Rentner haben innerhalb
eines Monats nach Erhalt eines Bescheides Zeit Widerspruch
einzulegen. Selbst nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann jederzeit
ein Überprüfungsverfahren eingeleitet werden, eine Besonderheit des
Sozialversicherungsrechts.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Redaktion:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89174
Fax.: 030 865-89425
Email: pressestelle@drv-bund.de


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