Zöller/Bleser/Klöckner: Union stärkt Verbraucherrechte
Geschrieben am 14-11-2007 |
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels" im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklären der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Wolfgang Zöller MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB und die verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:
Mit dem von den Koalitionsfraktionen initiierten Gesetz gegen Preismissbrauch wird ein von der Union lange gehegter Wunsch in die Tat umgesetzt. Die Marktposition des kleinstrukturierten Handels und der Verbraucher wird gestärkt und missbräuchliche Preisgestaltungen im Lebensmittelhandel und bei der Energieversorgung werden verhindert. Damit wird gleichzeitig ein von der Union eingefordertes, zentrales Element des Koalitionsvertrages umgesetzt. Künftig wird es im Lebensmittelbereich ein verschärftes Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis geben. In der Vergangenheit hatten große Lebensmitteleinzelhändler vor allem bei Nahrungsmitteln mit Lockvogelangeboten Verbraucher getäuscht, um Kunden mit nur kurzzeitig günstig angebotenen Lebensmitteln in die Geschäfte zu locken. Damit wurde gezielt versucht, kleinere und mittlere Unternehmen aus dem Markt zu drängen. Es kam zum Teil zu einem ruinösen Wettbewerb, der langfristig auf die breite Versorgung und Produktion vor allem im ländlichern Raum gefährdet hätte. Ausnahmen von diesem Verbot werden dabei bewusst enge Grenzen gesetzt: Nur bei Verderb oder drohender Unverkäuflichkeit der Lebensmittel darf künftig der Einstandspreis unterschritten werden. Die Union bekennt sich klar dazu, dass hochwertige Lebensmittel, vor allem aus landwirtschaftlicher Produktion, ihren Preis wert sind und das hohe Produktionsniveau nicht einem Preisdumping geopfert werden darf.
Weitere Regelungen betreffen die Energiemärkte, auf denen noch kein funktionierender Wettbewerb herrscht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher spüren dies jeden Monat mit ihrer Stromrechnung. Hier ging es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darum, Preismissbrauch in Folge der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern und dadurch zu angemessenen Verbraucherpreisen beizutragen. Daher begrüßen auch der Präsident des Bundeskartellamtes und der Bundesverband der Verbraucherzentralen die jetzt beschlossenen Änderungen ausdrücklich.
Konkret wurden die Möglichkeiten der Kartellbehörden zur Preiskontrolle gestärkt. Darüber hinaus wird eine Beweislastumkehr eingeführt: Künftig müssen die Energieversorger dem Kartellamt nachweisen, warum eine unangemessene Überschreitung der Durchschnittspreise anderer Anbieter gerechtfertigt sein soll.
Ein guter Tag für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für ganz Deutschland!
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