AOK klagt gegen Vergabekammer-Entscheidung / Bundesrichter stützt AOK-Linie / Neue AOK-Rabattverträge treten ab 2008 in Kraft
Geschrieben am 16-11-2007 |
Stuttgart (ots) - Die Vergabekammer des Bundes in Bonn hat sich am Freitag (16.11.2007) gegen die AOK-Arzneirabattverträge ausgesprochen. Ihre ablehnende Haltung begründet sie unter anderem mit einer zu kurzen Angebotsfrist und mangelnder Transparenz bei der Produktbreite der Ausschreibung. Durch diese jüngste Entscheidung sieht die AOK eine gerichtliche Auseinandersetzung für unausweichlich: "Die Vergabekammer bringt unnötige Verzögerungen ins Geschehen, die den Beitragszahler am Ende richtig Geld bei den Zuzahlungen kosten. Hier müssen die Gerichte schnell für Klarheit sorgen und wir werden jetzt bei den zuständigen Gerichten die notwendigen Schritte einleiten", so Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer bei den Arzneirabattverträgen für das AOK-System am Freitag (16.11.2007) in Stuttgart. Nach AOK-Ansicht sind die Rabattverträge ordnungsgemäß ausgeschrieben worden: "Wir sind kein öffentlicher Auftraggeber. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dies schon vor Jahren klargestellt. Deshalb wurde nach den für Krankenkassen maßgebenden Vorschriften des Sozialrechts transparent und diskriminierungsfrei ausgeschrieben", so Hermann. Aus Fachkreisen erhält die AOK gewichtigen Beistand: Der Vorsitzende des Vertragsarztsenats des Bundessozialgerichts, Dr. Klaus Engelmann, bestätigt in einem Kommentar zu den Rechtvorschriften für Arzneirabattverträge eindeutig die Rechtmäßigkeit der AOK-Linie. In seinem Kommentar (juris-Kommentar zu § 69 SGB V) kommt der Bundesrichter zu dem Schluss, dass bei den Arzneirabattverträgen das Kartell-Vergaberecht nicht anwendbar sei. Durch die jüngste Entscheidung der Vergabekammer werden die AOK-Rabattverträge nicht insgesamt gestoppt: "Die bereits mit 23 Arzneimittel-Herstellern geschlossenen Verträge sind davon nicht betroffen und die insgesamt 17 Wirkstoffe gehen pünktlich ab 2008 für zwei Jahre rabattiert an den Start", bestätigt Hermann. Außerdem machten Rabattofferten außerhalb des Generika-Marktes Schule. Hermann: "Wir haben eben einen Rabattvertrag mit dem Pharmaunternehmen Lilly über das Mittel 'Zyprexa' geschlossen. Das Besondere daran ist, dass 'Zyprexa' ein Originalpräparat und kein Generikum ist."
Originaltext: AOK Baden-Württemberg Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51195 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51195.rss2
Pressekontakt: AOK Baden-Württemberg Hauptverwaltung Pressestelle Telefon: 0711 25 93-231 E-Mail: presse@bw.aok.de
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