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Meine Kinder, Deine Kinder - unsere Erben / Rechtssicherheit mit Patchwork-Testament

Geschrieben am 16-11-2007

Hamburg (ots) - In Deutschland sind jedes Jahr ungefähr 150.000
Kinder von einer Scheidung ihrer Eltern betroffen. Sie leben danach
mit einem Elternteil allein, haben zusätzlich einen Stiefelternteil
oder pendeln gar zwischen zwei Familien. Die Menschen entscheiden
sich in dieser Situation für die verschiedensten Lebensformen. Die
Bundesregierung hat gerade den Entwurf für ein neues Unterhaltsrecht
vorgelegt, um die Versorgung der Kinder zu Lebzeiten ihrer Eltern zu
verbessern. Doch was kommt danach? Das Erbrecht ist auf die Vielfalt
der familiären Lebenskonzepte nicht abgestimmt. Eine
Patchwork-Familie ist im Erbfall vielen Zufällen und Unsicherheiten
ausgesetzt. Abhilfe schafft eine notarielle Erbfolgeregelung.

Das gesetzliche Erbrecht orientiert sich an der Verwandtschaft:
Wer stirbt, wird vorrangig von seinen "Abkömmlingen" beerbt. Das sind
seine Kinder oder - wenn diese bereits verstorben sind - die Enkel.
Neben den Abkömmlingen erbt ein noch lebender Ehegatte.

Für die Patchwork-Familie bedeutet das: Die Kinder erben direkt
immer nur von dem Elternteil, mit dem sie biologisch oder durch
Adoption verwandt sind. Nach dem Tod von Stiefeltern besteht hingegen
kein gesetzliches Erbrecht. Machen die Patchwork-Eltern kein
Testament, so führt beim Erbgang der Zufall Regie: Der zuerst
versterbende Elternteil wird zunächst von seinen leiblichen Kindern
und zusätzlich - meist zur Hälfte - von seinem Ehegatten beerbt.
Stirbt der zweite Elternteil, erben wiederum nur die mit ihm
verwandten Abkömmlinge. Diese erhalten damit insgesamt deutlich mehr
als ihre Stiefgeschwister, nämlich den gesamten Nachlass ihres
leiblichen Elternteils und mittelbar die Hälfte des Erbes des zuerst
verstorbenen Stiefelternteils. Die Kinder des länger Lebenden sind
also in der Patchwork-Familie nach dem gesetzlichen Erbrecht klar
bevorzugt. Leicht kommt es darüber zu Streitigkeiten.

Zusätzlich kompliziert wird die Lage, wenn es schon in der
Vergangenheit - etwa im Zuge von Scheidungen - böses Blut gegeben
hat. Hier drohen Ansprüche von Kindern aus erster Ehe. Sind diese
noch minderjährig, werden sie in Erbstreitigkeiten unter Umständen
von der/dem "Ex" vertreten. Im schlimmsten Fall betreibt der frühere
Partner im Rahmen der Erbauseinandersetzung die Zwangsversteigerung
des Eigenheims der Zweitfamilie. Selbst wenn Abkömmlinge enterbt
sind, können sie ihren Pflichtteil im Wert der Hälfte des
gesetzlichen Erbes einfordern.

In einer Patchwork-Situation muss daher jeder genau ausloten,
welche Familienmitglieder aus erster und zweiter Ehe er mit seinem
Erbe bedenken und welche er ausschließen möchte. Im zweiten Schritt
folgt die rechtliche Umsetzung durch ein Testament oder einen
Erbvertrag. "Man braucht zunächst einen genauen Verteilungsplan", so
Notar Dr. Michael von Hinden von der Hamburgischen Notarkammer.
"Idealerweise bringt man dann alle Beteiligten an einen Tisch, um
eine einvernehmliche Regelung zu finden. Abkömmlinge, die nicht erben
sollen, können eine Abfindung erhalten und im Gegenzug auf ihren
Pflichtteil verzichten."

Erblasser in einer Patchwork-Familie können ihren Willen aber auch
zur Geltung bringen, wenn nach dem Erbfall Streit droht. "Hierzu muss
man die Gestaltungsmittel des Erbrechts gezielt nutzen", rät Dr. von
Hinden. Durch die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft können
Erbgänge über mehrere Generationen festgeschrieben werden.
Vermächtnisse können einen gleichmäßigen Vermögensübergang
sicherstellen und so den Anreiz für die Geltendmachung von
Pflichtteilsansprüchen verringern. Schließlich kann man einen
Testamentsvollstrecker einsetzen, der sich auch nach dem Tod eines
Erblassers um die Durchsetzung seines letzten Willens kümmert.
Schließlich sollte man an die Steuern denken: Auch nach der jetzt
geplanten Erbschaftsteuerreform müssen Stiefkinder wesentlich mehr
Erbschaftsteuer zahlen als leibliche Abkömmlinge. Diese Belastung
lässt sich oft durch eine gezielte Lenkung der Erbfolge reduzieren.

Ein Allheilmittel für die Vermögensnachfolge in Patchwork-Familien
gibt es nicht. Wer sein Erbe nicht dem Zufall überlassen möchte,
trifft rechtzeitig eine Regelung. Der Notar liefert für jeden Fall
die passenden erbrechtlichen Gestaltungsmittel. Wenn sich alle
Beteiligten über eine Vermögensaufteilung einigen wollen, vermittelt
er unparteiisch eine Lösung im Interesse der ganzen Familie.

Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2

Pressekontakt:
November 2007: Falls Sie für das Zitat den Namen des Notars von der
Hamburgischen Notarkammer durch den eines Notars einer anderen Kammer
ersetzen möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen: Frau
Eva Christine Gebel von der Notarkammer Pfalz, Dr. Thomas Steinhauer
von der Notarkammer Koblenz, Notar Dr. Dirk Solveen von der
Rheinischen Notarkammer oder Dr. Rainer Regler von der
Landesnotarkammer Bayern.

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