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VKU zur neuen Mitteilung zur Daseinsvorsorge / EU-Kommission ignoriert wesentliche Festlegungen des Vertrags von Lissabon

Geschrieben am 21-11-2007

Berlin (ots) - Im Zusammenhang mit der Revision der
Binnenmarktstrategie für das 21. Jahrhundert hat die EU-Kommission
eine weitere Mitteilung zur Daseinsvorsorge veröffentlicht. Darin
legt sie ihre Auffassung zu den neuen Regelungen des Vertrages von
Lissabon zur Daseinsvorsorge dar.

"Aus Sicht der kommunalen Unternehmen enttäuschen die Aussagen der
Kommission" sagte Stephan Weil, Präsident des VKU heute in einer
ersten Reaktion auf die Mitteilung. Die Kommission setzt auch im
Bereich der kommunalen Leistungen der Daseinsvorsorge unbeirrt auf
die Verwirklichung des Binnenmarktes allein durch eine weitere
Forcierung des Wettbewerbs. Erreichen will sie dies vor allem durch
eine weitere Ausdehnung des europäischen Vergaberechts auf immer neue
Sachverhalte, wie z. B. die kommunale Zusammenarbeit. "Damit
missachtet sie aber den im Vertrag von Lissabon festgelegten
politischen Willen der EU-Mitgliedstaaten", so Weil. "In diesem
Vertrag haben die Regierungschefs erstmals eindeutig die kommunale
Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge im europäischen
Recht an übergeordneter Stelle verankert."

"Zwei Dinge sollten nach dem Beschluss der EU-Mitgliedstaaten in
Lissabon klar sein", so Weil: "Erstens ist der Wettbewerb in Europa
durchaus ein wichtiges Prinzip, aber kein Selbstzweck. Und zweitens:
Nach Lissabon darf an der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr
gerüttelt werden. Das heißt auch, dass die Kommission akzeptieren
muss, dass die Städte und Gemeinden weitgehend frei entscheiden
können, wie sie die Leistungen der Daseinsvorsorge organisieren."

Originaltext: Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6556.rss2

Pressekontakt:
Rosemarie Folle
Pressesprecherin
Fon 030.20 31 99-20
Handy 0151 12500013
folle@vku.de


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