Meinl European Land
Geschrieben am 23-11-2007 |
Presseaussendung
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Unternehmen/Sonstiges
St Helier Jersey (euro adhoc) - 23. November 2007. Zu den neuerlich erhobenen Klagedrohungen von AdvoFin und dem ehemaligen FPÖ-Justizminister Dieter Böhmdorfer, welcher nach eigenen Angaben einen Prozeßkostenfinanzierer vertritt, weist MEL darauf hin, dass der FMA-Bescheid nicht rechtskräftig ist und dass sich durch den Bescheid an der Rechtslage und den fehlenden Erfolgsaussichten solcher allfälliger Klagen nichts geändert hat.
Es liegt nach Ansicht der Rechtsberater der MEL kein rechtswidriges Verhalten der MEL vor und selbst wenn Handlungen der MEL als ein solches gewertet würden, so kann daraus kein pauschales Verschulden der Gesellschaft für den Kursrückgang begründet werden. Vielmehr müsste jeder Anleger im Einzelfall nachweisen, dass das Verhalten der MEL rechtswidrig und ursächlich dafür war, dass ein direkter Vermögensschaden erlitten wurde.
Nach Auskunft der MEL-Anwälte in Österreich eine sogenannte "Sammelklage" rechtlich gar nicht möglich.
MEL liegt jedenfalls bis zum heutigen Tag keine einzige Klage vor. Offensichtlich dienen die zahlreichen vollmundigen Ankündigungen, wie sie auch jetzt wieder vorgebracht werden, vornehmlich der Akquisition von Klienten sowie dem Eigenmarketing und der Profilierung einzelner Juristen.
Ende der Mitteilung euro adhoc 23.11.2007 17:40:56 --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Meinl European Land Limited Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis: Dr. Herbert Langsner +43 676 840 531 250
Branche: Immobilien ISIN: AT0000660659 WKN: 066065 Index: Prime.market Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Handel
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