LVZ: Von der Leyen: Lea-Sophie könnte noch leben, wenn sich alle an die Sicherungsmechanismen gehalten hätten / Klare Absage an eine gesonderte Pflichtuntersuchung zur Früherkennung von Kindesmisshand
Geschrieben am 26-11-2007 |
Leipzig (ots) - Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich strikt gegen eine gesonderte Pflichtuntersuchungen von Kindern zur Früherkennung von Misshandlungsfolgen ausgesprochen. Man dürfe nicht 100 Prozent der Eltern einem so schrecklichen Verdacht aussetzen, sagte sie in einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Dienstag-Ausgabe). Zugleich äußerte sie die Überzeugung, dass das Leben der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin hätte gerettet werden können, wenn alle Beteiligten sich an die Sicherungsmechanismen gehalten hätten. Das Kind hätte gerettet werden können, "wenn an entscheidender Stelle Menschen aufmerksam sich um das Wohl des Kindes gekümmert und vor allem das Kind auch angeschaut hätten", so die Ministerin.
"Es ist ein längerer und schauerlicher Prozess, ehe ein fünfjähriges Kind nur noch 7,5 Kilo wiegt. Solche Eltern lügen notorisch über den Zustand des Kindes und wenden mit großem Geschick Verdunkelungsstrategien an. Um all dem vorzubeugen, gibt es Sicherungsmechanismen, die aber auch umgesetzt werden müssen.
Die Ministerin warnte vor dem üblichen "Aktionismus" in solchen Fällen. Bund, Länder und Kommunen hätten bereits erfolgreich an einem Netz zum Schutz für Kinder gearbeitet. "Größer geworden ist die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Die Zahl der Anzeigen ist ebenso gestiegen wie die Zahl der Kleinstkinder, die zum Schutz aus den Familien genommen wurden." Polizei und Jugendhilfe arbeiteten heute viel enger zusammen. "Man wird niemals alle Fälle von Kindestötung verhindern können. Unser Ziel muss sein, die zu hohe Zahl von Verwahrlosung und Misshandlung mit Todesfolge deutlich zu senken. Das ist möglich, wenn wir eine bessere Fehlerkultur entwickeln", sagte die CDU-Politikerin.
Ihre Absage an eine gesonderte Pflichtuntersuchung zur Früherkennung von Kindesmisshandlung begründete Frau von der Leyen mit der Feststellung: "Man muss nicht hundert Prozent der Eltern einem Misshandlungs-Verdacht aussetzen. Aber man kann zwei Dinge tun. Ein verbindliches Einladewesen zur Vorsorgeuntersuchung. Wer nicht kommt, erhält Besuch vom Jugendamt." Eine einzige Misshandlungsuntersuchung in fünf Jahren brächte im Übrigen gar nichts. "Eltern, die ihre Kinder schlagen, hören 14 Tage vor der Untersuchung auf zu schlagen, damit die blauen Flecke verschwinden. Deshalb ist die gesteigerte Aufmerksamkeit bei Kinderärzten, Jugendamtsmitarbeitern und Nachbarn so wichtig. Auch wir Ärzte müssen uns fragen, können wir routinemäßig ein Raster entwickeln, das bei Verdachtsmomenten aktives Handeln auslöst", sagte die Ministerin, die selbst Ärztin ist.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6351 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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