Stiftung Arp e.V. bedauert Kündigung der Rahmenvereinbarung durch das Land
Geschrieben am 27-11-2007 |
Mainz (ots) - Der Verein bedauert die Kündigung der gemeinsamen Rahmenvereinbarung zum Arp Museum durch das Land. Die in dem Kündigungsschreiben aufgeführten Gründe halten einer Nachprüfung nicht stand. Es ist nicht nachvollziehbar, dass das Land oft schwierige, aber im Wesentlichen erfolgreiche Bemühungen um ein außergewöhnliches Museum in Rheinland-Pfalz zum Scheitern bringt und eine Sammlung von Arp-Werken außerordentlicher Qualität zurückweist. Für das Land droht damit die Sammlung von Werken eines der wichtigsten Künstler des zwanzigsten Jahrhunderts verloren zu gehen.
Über Jahrzehnte war der Verein die treibende Kraft hinter der Errichtung eines Museumsneubaus am Bahnhof Rolandseck. Er hat an diesem Vorhaben festgehalten, obwohl sich das Land immer weiter von der ursprünglichen Grundlage der Zusammenarbeit entfernt hat - was zu der neuen Rahmenvereinbarung im Jahr 2005 geführt hat. Das Land hat bis heute keine ausreichende Finanzierung des Museumsbetriebs sichergestellt. Statt seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, versucht das Land nunmehr, dem Verein über eine fristlose Kündigung den "schwarzen Peter" für eigene Versäumnisse zuzuschieben.
Die Landesregierung erhebt den Vorwurf eines Vertragsbruches, weil der Verein in den Jahren 1998 bis 2000 einzelne Werke aus seiner Sammlung veräußert hat. Der Verein war hierzu berechtigt. Land und Verein haben bisher keine verbindliche Regelung getroffen, welche Werke der Verein in das Museum einbringen soll; eine Zusammenstellung aus dem Jahr 1996 weist unstrittig zahlreiche Ungenauigkeiten auf und wurde daher einvernehmlich nicht als Anlage in den 2005 neu geschlossenen Rahmenvertrag aufgenommen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie das Land hierin heute eine "rechtsverbindliche Liste" sehen will.
Dem Verein liegt im Interesse des Künstlers Hans Arp und des großartig gelungenen Arp Museums nach wie vor an einer produktiven Zusammenarbeit mit dem Land. Wenn der Verein aber dazu gezwungen werden sollte, wird er die notwendigen rechtlichen Maßnahmen ergreifen und natürlich auch Alternativen zu der Zusammenarbeit mit dem Land intensiv prüfen.
Originaltext: Stiftung Arp e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69045 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69045.rss2
Für Rückfragen: Ulrich Bieger Tel: 0172-4215425
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