Steinbach: Revisionsurteil gegen saudi-arabisches Vergewaltigungsopfer ist empörend
Geschrieben am 28-11-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des Revisionsurteils gegen ein 19-jähriges Opfer einer Gruppenvergewaltigung in Saudi-Arabien erklärt die Sprecherin für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Erika Steinbach MdB:
Ein Berufungsgericht in Saudi-Arabien hat das erstinstanzliche Urteil zu 90 Peitschenhieben gegen eine junge, mehrfach vergewaltigte Frau verschärft. Das Vergewaltigungsopfer wurde nunmehr zu einem halben Jahr Gefängnis und 200 Peitschenhieben verurteilt. Mit diesem Revisionsurteil wurde auf perfide Weise das Opfer einer Straftat zum Mittäter gemacht.
Wenngleich es widersprüchliche Angaben zum Tathergang gibt, spiegelt das Urteil doch auf erschreckende Weise die Frauenfeindlichkeit innerhalb der saudi-arabischen Gesellschaft wider. So ist es Frauen beispielsweise nicht gestattet, sich ohne Begleitung männlicher Verwandter oder des Ehemannes in der Öffentlichkeit zu bewegen. Dies wurde auch der vergewaltigten Frau vorgeworfen und ihr Schicksal damit quasi gerechtfertigt.
Die Urteile der saudischen Gerichte beruhen auf den strengen islamischen Religionsvorschriften. Zum wiederholten Mal widerspricht jedoch ein Urteil eines saudi-arabischen Gerichtes geltenden internationalen Normen. Erschwerend kommt der Verdacht hinzu, dass das Urteil auch gegen die schiitische Minderheit in Saudi-Arabien gerichtet ist, der das Opfer angehört. Die Vergewaltiger gehören dagegen zur sunnitischen Mehrheit.
Die Arbeitsgruppe Menschenrechte begrüßt, dass sich die saudische Regierung in ungewöhnlich offener Weise von der Entscheidung des Gerichtes distanziert hat. Gleichzeitig fordert sie den saudi-arabischen König Abdullah auf, das Urteil gegen die junge Frau aufzuheben.
Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrates hat sich Saudi-Arabien zu einer umfassenden Achtung der Menschenrechte verpflichtet. Dieser Verpflichtung muss Saudi-Arabien endlich nachkommen.
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