Pilotprojet Mindestlöhne Post vom 28.11.2007 - Verluste von Arbeitsplätzen vorprogrammiert
Geschrieben am 29-11-2007 |
Krefeld (ots) - Die von den Tarifvertragsparteien bei der Post AG am 28.11.2007 vorgenommenen Veränderungen im Geltungsbereich des Tarifvertrages über Mindestlöhne der Postzusteller entkrampft die politische Situation. Es gibt strahlende Sieger bei der Post, die gleichsam das Postmonopol behält. Ebenso strahlt der Bundesarbeitsminister, der das neue Ereignis verkündet und dies mit dem Hinweis verbunden hat, dass nicht nur dieser Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden wird, sondern dass auch noch die Mindestlöhne vieler anderer Branchen in Deutschland in den Griff des Gesetzgebers genommen werden.
Die Entkrampfung der Situation liegt vor allem darin, dass die SPD der CDU/CSU Wortbruch vorgeworfen hatte. Die Aufnahme der Mindestlöhne in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sei in der Koalition vereinbart worden. Die CDU/CSU hatte sich gegen diesen Vorwurf verwahrt. Die hatte lediglich von den Tarifvertragsparteien den Nachweis verlangt, dass mehr als 50% der Postzusteller vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst würden, wenn dieser Tarifvertrag der Post vom 04.09.2007 durch eine Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt würde.
Bei der Nachbesserung des Tarifvertrages über den Mindestlohn im Bereich der Post haben die Tarifvertragsparteien den Geltungsbereich des Tarifvertrages zielgerichtet geändert, in dem sie einfach nur das Wort "überwiegend" eingefügt haben. Hierdurch haben sie den Weg für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung frei gemacht, wie der Bundesarbeitsminister unverzüglich nach dem Tarifabschluss erklärt hat.
Ob dieser veränderte Tarifvertrag als ein freudiges Ereignis angesehen werden kann, wird sich noch herausstellen. Jedenfalls haben die Tarifvertragsparteien einen klugen Schachzug vorgenommen. Der Vorsitzende der Post AG wird jedenfalls den neuen Tarifabschluss als ein freudiges Ereignis begrüßen. Die Post AG zahlt zwar durch eigene Haustarifverträge ihren Postzustellern erheblich höhere Löhne als diese im Tarifvertrag "Mindestlohn" vom 04.11.2007 festgelegt sind. Aber sie hat fast alle Wettbewerber ausgeschaltet.
Dies hat sie zuvor schon mit dem Abschluss vom 04.11.2007 versucht, ist aber an der eigentlichen Zielsetzung durch den Widerstand der CDU/CSU gescheitert.
Bisher galt der Tarifvertrag ab 02.02.2008 mit dem Wegfall des Postmonopols für alle Betriebe in Deutschland, deren Angestellte bis hin zu den Hilfskräften nur gelegentlich einen Brief befördern. Durch das Wort "überwiegend" gilt der Tarifvertrag nunmehr für alle Betriebe, deren überwiegende Aufgabe - d. h. zu mehr als 50% - das Transportieren von Briefsendungen ist.
Die Freude über das Ereignis dürfte in der Wirtschaft, vor allem auch bei den Arbeitnehmern, die durch den Fluch der sozialen Wohltat um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, geteilt sein.
Der Bundesarbeitsminister hat bei der Verkündung des Ereignisses erklärt, es sollten nach Möglichkeit eine Vielzahl weiterer Branchen in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen werden, um Mindestlöhne zu garantieren. Möglicherweise könnten bis zu 1 Millionen Arbeitnehmer durch Mindestlöhne erfasst werden.
Die Post kann aufatmen, weil sie gleichsam das Monopol behält. Denn nur wenige Wettbewerber der Post werden in der Lage sein, ihren Hilfskräften den Stundenlohn von 9,80 Euro West oder 9,00 Euro Ost zahlen zu können. Sie werden daher die Gesamttätigkeit ihrer Betriebe nicht auf Postzustellung ausrichten können.
Alle anderen Unternehmen in Deutschland können zufrieden sein, dass zunächst nur die gelegentliche Beförderung von Post durch Hilfskräfte nicht zu den relativ hohen Löhnen - wie sie für Postzusteller gelten sollen - führt.
Die SPD kann sich freuen, dass sie ihrem im Parteiprogramm festgelegten Ziel der zentralen Lenkung der Marktwirtschaft und demokratischen Sozialismus wieder einen Schritt näher gekommen ist.
Die Tarifvertragsparteien in Deutschland werden sich weniger freuen. Denn sie müssen einen Teil ihrer Tarifautonomie an den Gesetzgeber und die Bundesregierung abgeben, wenn die Mindestlöhne auf andere Branchen erstreckt werden.
Am wenigsten freuen werden sich die Arbeitnehmer, die wegen der relativ hohen Mindestlöhne nicht weiter beschäftigt werden können oder keine Chance auf Einstellung haben. Deutschland steht eine neue Welle zunehmender Arbeitslosigkeit bevor, wenn die Verkündung des Bundesarbeitsministers Wirklichkeit wird.
Das Thema Mindestlöhne behandelt der Thüringer Landesjustizminister auf dem Tarifforum 2008 am 18./19. Januar 2008 in Berlin (vgl. www.tarifforum2008.de ).
Originaltext: Rechtsanwälte Dr. Lehmann, Frommherz & Prof. Dr. Steckhan Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61456 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61456.rss2
Pressekontakt: Arbeitgeberverband Dienstleistungsunternehmen ar.di e.V., Krefeld 02151-501757 oder mobil Dr. F.-W. Lehmann 0172-2996074
Pressekontakt: Helga Berrenrath 0172-9524573
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