Weihnachtsgeschenke und Bestechung / Blumenstrauß, Manschettenknöpfe und Musicalkarten: Die Schwierigkeit des richtigen Schenkens in der Geschäftswelt
Geschrieben am 07-12-2007 |
München (ots) - Für besonders schwere Fälle der Bestechung oder Bestechlichkeit droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Das gilt auch für viel zu üppige Weihnachtsgeschenke. Denn alle Jahre wieder werden nicht nur Familie und Freunde zu Weihnachten beschenkt, auch in der Geschäftswelt werden regelmäßig Weihnachtsgrüße versendet. Die Bandbreite der verschickten Business-Aufmerksamkeiten reicht dabei von einer Weihnachtskarte über die Klassiker Wein und Pralinen bis hin zu wertvollen Präsenten wie exklusive Theaterkarten oder Reisen.
"Natürlich gilt nicht jedes Geschenk im geschäftlichen Verkehr als Bestechung, doch die Linie zwischen einer wohlwollenden Aufmerksamkeit und einem möglicherweise beeinflussenden Bestechungsgeschenk kann dünn sein", so Joachim Bause, Geschäftsführer Zentraleuropa des Compliance- und Ethik-Beraters Integrity Interactive. "Häufig ist der Beschenkte unsicher, wie hoch der Wert eines Geschenkes sein darf, das er annimmt. Cirka 30 Euro gelten als normal, doch wer sich bei Erhalt eines Geschenkes unwohl fühlt, sollte es mit seiner Geschäftsführung abklären oder es, noch besser, nicht annehmen. Der Gesetzgeber liefert hier leider keine eindeutigen Regeln."
Sinnvoll ist es, dass Unternehmen selbst klar regeln, bis zu welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen. "Dies kann dabei auch die bei Beamten übliche Null-Euro-Grenze sein, oder man einigt sich darauf, dass der Geschäftsleitung alle Geschenke gemeldet werden", meint Bause.
Besonders Zulieferer und Dienstleister bedanken sich mit einer Weihnachts-Überraschung für ein erfolgreiches, gemeinsames Geschäftsjahr. Doch darf der Hintergedanke hier nicht sein, den Kunden durch das Geschenk so zu beeinflussen, dass er sich auch im nächsten Jahr für eine Zusammenarbeit entscheidet.
Auch für den Schenkenden kann die Frage der Kosten schwierig sein, da er nicht weiß, was der Geschäftspartner als "normal" empfindet oder vielleicht sogar erwartet. "Eine schöne Alternative zu einem klassischen Weihnachtsgeschenk kann eine Spende für einen guten Zweck sein. Denn mit dieser weihnachtlichen Idee umgeht man jeglichen Verdacht der Bestechung", erklärt Bause.
Integrity Interactive ist ein führendes Beratungsunternehmen in den Bereichen Compliance und Firmenethik. Integrity Interactive hat bereits bei vielen internationalen Unternehmen ein Compliance-System eingeführt, das die Mitarbeiter vor allem über Online-Schulungen in Bereichen wie Bestechung oder Korruption aufklärt und sensibilisiert. Ziel ist es, dass alle Mitarbeiter ihre Arbeit nach den Werten des jeweiligen Unternehmens und gesetzestreu verrichten. Zu den Kunden gehören unter anderem Novartis, Adidas, Shell und Coca-Cola.
Weitere Informationen unter www.integrity-interactive.de.
Originaltext: Integrity Interactive Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65377 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65377.rss2
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