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Weihnachtsgeschenke und Bestechung / Blumenstrauß, Manschettenknöpfe und Musicalkarten: Die Schwierigkeit des richtigen Schenkens in der Geschäftswelt

Geschrieben am 07-12-2007

München (ots) - Für besonders schwere Fälle der Bestechung oder
Bestechlichkeit droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren. Das gilt auch für viel zu üppige Weihnachtsgeschenke.
Denn alle Jahre wieder werden nicht nur Familie und Freunde zu
Weihnachten beschenkt, auch in der Geschäftswelt werden regelmäßig
Weihnachtsgrüße versendet. Die Bandbreite der verschickten
Business-Aufmerksamkeiten reicht dabei von einer Weihnachtskarte über
die Klassiker Wein und Pralinen bis hin zu wertvollen Präsenten wie
exklusive Theaterkarten oder Reisen.

"Natürlich gilt nicht jedes Geschenk im geschäftlichen Verkehr als
Bestechung, doch die Linie zwischen einer wohlwollenden
Aufmerksamkeit und einem möglicherweise beeinflussenden
Bestechungsgeschenk kann dünn sein", so Joachim Bause,
Geschäftsführer Zentraleuropa des Compliance- und Ethik-Beraters
Integrity Interactive. "Häufig ist der Beschenkte unsicher, wie hoch
der Wert eines Geschenkes sein darf, das er annimmt. Cirka 30 Euro
gelten als normal, doch wer sich bei Erhalt eines Geschenkes unwohl
fühlt, sollte es mit seiner Geschäftsführung abklären oder es, noch
besser, nicht annehmen. Der Gesetzgeber liefert hier leider keine
eindeutigen Regeln."

Sinnvoll ist es, dass Unternehmen selbst klar regeln, bis zu
welchem Wert die Mitarbeiter Geschenke annehmen dürfen. "Dies kann
dabei auch die bei Beamten übliche Null-Euro-Grenze sein, oder man
einigt sich darauf, dass der Geschäftsleitung alle Geschenke gemeldet
werden", meint Bause.

Besonders Zulieferer und Dienstleister bedanken sich mit einer
Weihnachts-Überraschung für ein erfolgreiches, gemeinsames
Geschäftsjahr. Doch darf der Hintergedanke hier nicht sein, den
Kunden durch das Geschenk so zu beeinflussen, dass er sich auch im
nächsten Jahr für eine Zusammenarbeit entscheidet.

Auch für den Schenkenden kann die Frage der Kosten schwierig sein,
da er nicht weiß, was der Geschäftspartner als "normal" empfindet
oder vielleicht sogar erwartet. "Eine schöne Alternative zu einem
klassischen Weihnachtsgeschenk kann eine Spende für einen guten Zweck
sein. Denn mit dieser weihnachtlichen Idee umgeht man jeglichen
Verdacht der Bestechung", erklärt Bause.

Integrity Interactive ist ein führendes Beratungsunternehmen in
den Bereichen Compliance und Firmenethik. Integrity Interactive hat
bereits bei vielen internationalen Unternehmen ein Compliance-System
eingeführt, das die Mitarbeiter vor allem über Online-Schulungen in
Bereichen wie Bestechung oder Korruption aufklärt und sensibilisiert.
Ziel ist es, dass alle Mitarbeiter ihre Arbeit nach den Werten des
jeweiligen Unternehmens und gesetzestreu verrichten. Zu den Kunden
gehören unter anderem Novartis, Adidas, Shell und Coca-Cola.

Weitere Informationen unter www.integrity-interactive.de.

Originaltext: Integrity Interactive
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65377
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65377.rss2

Pressekontakt:

BrunoMedia Communication GmbH - Bonner Str. 328 - 50968 Köln
Esther Linnenberg - linnenberg@brunomedia.de - 0221-34803813


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