ZDF-Fernsehrat künftig für Genehmigung neuer Digital- oder Telemedienangebote zuständig / Vorsitzender Polenz: "Stärkung der Gremienkontrolle"
Geschrieben am 07-12-2007 |
Mainz (ots) - ZDF-Fernsehrat künftig für Genehmigung neuer Digital- oder Telemedienangebote zuständig /Vorsitzender Polenz: "Stärkung der Gremienkontrolle" / Beim Drei-Stufen-Test werden Stellungnahmen Dritter in Beratungen einbezogen
Der ZDF-Fernsehrat hat in Mainz ein neues Verfahren für neue oder veränderte Digital- oder Telemedienangebote beschlossen. Der so genannte Drei-Stufen-Test wird damit vor dem Inkrafttreten des 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrages probeweise eingeführt. "Das ist ein Stück Pionierarbeit zur Stärkung der Gremienkontrolle. Ich gehe nach unseren Gesprächen mit der ARD davon aus, dass die ARD zu ähnlichen Verfahren kommen wird", sagte der ZDF-Fernsehratsvorsitzende Ruprecht Polenz nach der Sitzung. Wann ein neues oder geändertes Angebot vorliegt und dem Test unterzogen werden muss, entscheidet der Fernsehrat, der auch die Einhaltung der Bestimmung überwacht.
Nach dem neuen Verfahren erstellt der Intendant des ZDF künftig für ein neues oder geändertes Angebot oder Programm eine Projektbeschreibung nach festgelegten Kriterien. Daraus muss zum einen deutlich werden, dass das geplante Angebot zum öffentlichen Auftrag gehört und qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt. Die Projektbeschreibung enthält zum anderen die Kosten des Angebots sowie - drittens - eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Markt.
Nach einer ersten Information des Fernsehrates über die Eckpunkte des neuen oder geänderten Angebots veröffentlicht das ZDF die Projektbeschreibung in seinem Online-Angebot und informiert die Presse darüber. Damit haben potentiell betroffene Marktteilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme.
Diese finden Eingang in die Beratungen im Fernsehrat. Das Gremium kann dazu externe Gutachten einholen oder Experten anhören. Zum Abschluss des Verfahrens wird die vom Fernsehrat genehmigte Projektbeschreibung der Rechtsaufsicht übersandt.
Das Verfahren soll nach dem Willen des ZDF-Fernsehrates mit der ARD abgestimmt und in Richtlinien festgeschrieben werden. Ferner soll mit den zuständigen Gremien der ARD eine Vereinbarung über die Anwendung des Tests auf die Onlineangebote der gemeinsamen Partnerkanäle nach dem so genannten Federführungsprinzip getroffen werden. Demnach wäre der ZDF-Fernsehrat für die Onlineangebote von Phoenix und 3sat zuständig.
Mainz, 7. Dezember 2007 ZDF Pressestelle
Originaltext: ZDF Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2
Pressekontakt: ZDF-Pressestelle
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