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VPRT zum ZDF-Modell für einen Public Value-Test: ZDF schafft erste Diskussionsgrundlage - Verfahrensfragen und Rechte Dritter müssen noch geklärt werden

Geschrieben am 07-12-2007

Berlin (ots) - Als eine erste Diskussionsgrundlage und einen
Schritt in die richtige Richtung hat der Verband Privater Rundfunk
und Telemedien e. V. (VPRT) die heute vom ZDF-Fernsehrat in Mainz
vorgestellte probeweise Ausgestaltung des dreistufigen Public
Value-Tests für neue Angebote bewertet. "Natürlich hat der Entwurf
noch Verbesserungspotential, aber lässt das Bemühen des ZDF erkennen,
den Vorgaben der EU-Kommission gerecht zu werden. Auf dieser
Grundlage erhält die nationale Diskussion über die Prüfung neuer
öffentlich-rechtlicher Angebote eine neue Qualität", so
VPRT-Präsident Jürgen Doetz.

"Das ZDF schweigt sich zu der Bedeutung der Stellungnahmen Dritter
weitestgehend aus, die zwar angehört werden, aber offensichtlich noch
nicht Rechte eines Verfahrensbeteiligten zugesprochen bekommen
sollen. Auch lässt der Vorschlag offen, wer letztlich die
Entscheidung über die neuen Angebote treffen soll. Das kann in einem
glaubwürdigen Verfahren sicherlich nicht der ZDF-Fernsehrat als
internes Gremium sondern muss die Rechtsaufsicht über das ZDF sein",
so Doetz. Der VPRT weist in diesem Zusammenhang auf die Anmerkungen
der EU-Kommission zu ihrem Zweifeln an der Unabhängigkeit der
öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien hin. "Dass diese Gremien neue
Angebote abschließend genehmigen, wäre vor diesem Hintergrund
sicherlich nicht ein mit der Einschätzung der EU-Kommission konformes
Modell". Es müsse in diesem Zusammenhang ernsthaft über die
Einrichtung einer unabhängigen Instanz nachgedacht werden.

Der VPRT weist zudem darauf hin, dass sowohl der
Fernsehratsbeschluss als auch die bisherigen Beschlüsse der ARD
völlig offen lassen, wie die Überprüfung der bereits angelaufenen
neuen öffentlich-rechtlichen Angebote wie etwa das erweiterte
Nachrichtenangebot EinsExtra der ARD oder die ZDF-Mediathek zu
beurteilen seien. Für diese bedürfe es zunächst einmal einer
konkreten Rechtsgrundlage via Auftragsdefinition im 11.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. "Diese Angebote zeigen deutlich, dass
eine anstaltsinterne Beschlussfassung nicht ausreicht, um die
Rechtmäßigkeit und die Marktkonformität neuer Angebote von ARD und
ZDF ernsthaft zu beurteilen", so Doetz. "Solange die Anstalten ohne
jede Überprüfung Angebote willkürlich aus dem Anwendungsbereich
rausnehmen können, indem sie behaupten, etwas Neues sei nicht
wirklich neu, muss man sich fragen, wofür man sich dann diese Mühe
bei der Ausgestaltung des Verfahrens überhaupt machen sollte." Der
VPRT hoffe aber, dass auf Grundlage des ZDF-Vorschlags ein für alle
öffentlich-rechtlichen Anstalten verbindliches Modell entwickelt
werden könne, das die Interessen auch der Privaten angemessen
berücksichtige.

Originaltext: Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6895
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6895.rss2

Pressekontakt:
Pressesprecher
Hartmut Schultz, Hartmut Schultz Kommunikation GmbH,
Tel.: 030/39880-101,
Email: schultz@schultz-kommunikation.de


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