LVZ: zu Ladenöffnung / Adventssonntage Freiheit des Handelns
Geschrieben am 11-12-2007 |
Leipzig (ots) - Von Armin Görtz Da klafft sie mal wieder, die tückische Lücke zwischen Theorie und Praxis. "Des Staates höchstes Gut ist die Gerechtigkeit, und gerecht ist, was dem Gemeinwesen frommt", hat der griechische Theoretiker Aristoteles herausgefunden. Die Praktiker werden solcher Weisheit zum Trotz am 16. und 23. Dezember in Leipzigs City wohl vor verschlossenen Ladentüren stehen. Das ist ungerecht. Denn obwohl sich die Händler die ihnen laut Gesetz zustehenden vier Einkaufs-Sonntage - zum Wohle der Kunden und im eigenen Interesse - fürs Jahresende aufgespart hatten, machen nun voraussichtlich Konkurrenten aus der Umgebung im Advent ein Extra-Geschäft. Kaufkraft und Steuereinnahmen wandern ab, den Geschäften drohen Einbußen. Vor allem aber wird der Kunde der Freiheit des Handelns - im wahrsten Sinne des Wortes - beraubt. Mag sein, dass Verbände und Politik derzeit noch verzweifelt nach einem Pfad suchen, um den - zwar vorläufigen, aber bis Anfang 2008 unanfechtbaren - Bautzner Gerichtsbeschluss zu umgehen. Auch die von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer ausgelöste Debatte, ob sich das Richterwort nicht ignorieren ließe, hat Hoffnung geweckt. Dennoch: Die Läden der Leipziger City werden höchstwahrscheinlich am 3. und 4. Advent dicht bleiben. Dem Gemeinwesen - um noch einmal Aristoteles ins Spiel zu bringen - frommt dies keineswegs. Frommen bedeutet im altertümlichem Wortgebrauch nützen. Und den - nach heutigem Sprachsinn - frommen Klägern nützt ihr juristischer Zwischenerfolg erst recht nichts. Der Gerichtsbeschluss wird der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche keine zusätzlichen Gottesdienstbesucher bescheren. Statt dessen überwiegt in der Öffentlichkeit der Zorn über das Vorgehen der Kirchenfunktionäre. Dabei sind sie im Grunde der falsche Adressat. Es steht jedem - also selbstverständlich auch den Kirchen - frei, die sich in einem Rechtsstaat bietenden Möglichkeiten zu nutzen, ganz gleich ob dies nun angemessen sein mag. Und es ist müßig, sich über das Oberverwaltungsgericht zu empören, weil es eine vorläufige Entscheidung getroffen hat, die sich gegen die Interessen der meisten Betroffenen richtet. Anders als Politiker haben sich Richter nicht um den Beifall des Publikums zu scheren, sondern nur nach geltendem Recht zu handeln. Leipzigs Stadtverwaltung aber hatte das Ladenschlussgesetz in einer juristisch angreifbaren Weise umgesetzt. Dort ist die Wurzel des Problems. "Des Staates höchstes Gut ist die Gerechtigkeit", hat Aristoteles festgestellt. Und das Stück Staatswesen, das diesmal versagt hat, ist nicht die Regierung in Berlin oder die in Dresden. Die Schuldigen sitzen im Rathaus.
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