Kampeter: Teure Eskapaden beim Schlossneubau nicht möglich
Geschrieben am 13-12-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte über den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Wiedererrichtung des Berliner Schlosses im Deutschen Bundestag erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Kampeter MdB:
Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen zur Wiedererrichtung des Berliner Schlosses ist in enger Abstimmung zwischen Haushalts-, Bau- und Kulturpolitikern eine tragfähige Grundlage für das weitere Vorgehen beim bedeutendsten nationalen Kulturbau der künftigen Jahre geschaffen worden. Die Haushälter der Koalition haben in intensiven Verhandlungen beharrlich dafür gesorgt, dass Bundesminister Tiefensee nun einen eindeutigen Auftrag der Steuerzahler hat: Die Einhaltung der verbindlichen Kostenobergrenze in Höhe von 552 Millionen Euro für den Bau und die Ersteinrichtung des Schlosses ist durch ihn sicherzustellen. Kostenüberschreitungen sind innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets durch Einsparungen an anderer Stelle aufzufangen.
Vor der Beauftragung der eigentlichen Planung wird der Haushaltsausschuss sich noch einmal mit einem aktualisierten Finanzierungskonzept nach Abschluss des Architektenwettbewerbs befassen und prüfen, ob Bundesminister Tiefensee tatsächlich alle Vorgaben des Deutschen Bundestages bei der Realisierung des Projektes berücksichtigt. Teure Eskapaden bei der Wiedererrichtung des Berliner Schlosses sind damit ausgeschlossen!
Im Rahmen des Finanzierungskonzeptes ist eine finanzielle Unterstützung der Rekonstruktion der historischen Fassaden durch Spenden privater Initiativen in Höhe von 80 Millionen Euro berücksichtigt. Die Übernahme der politischen Bürgschaft für den Eingang der Spenden durch Bundesminister Tiefensee in der letzten Sitzung des Haushaltsausschusses zu diesem Thema wird ausdrücklich begrüßt. Daher wird zur Realisierung des erwarteten Spendenaufkommens neben der intensiven Unterstützung entsprechender privater Initiativen durch die Bundesregierung insbesondere auch eine vertragliche Selbstverpflichtung des Landes Berlin für eine aktive Unterstützung der privaten Spendenfinanzierung der historischen Fassaden gefordert.
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