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Rücknahme von Elektro-Altgeräten im Handel birgt noch Potenzial

Geschrieben am 18-12-2007

Berlin (ots) - Testkäufe und Umfrage der DUH in 2.000 Elektro- und
Baumärkten - Ergebnis: Handelsunternehmen nehmen ausrangierte
Elektrogeräte und Lampen nicht ausreichend zurück - DUH fordert
Elektro- und Baumärkte zur verbraucherfreundlichen Rücknahme von
Altgeräten nach Weihnachten auf - Denn: "Aktiv Kundenbindung stärken
durch ökologische Angebote!"

18.12.2007: Verbraucher haben es in Elektro- und Baumärkten in
vielen Fällen noch immer schwer, ihre alten Elektrogeräte
loszuwerden. Lediglich in acht von 75 getesteten Elektromärkten und
Baumärkten werden die Verbraucher deutlich über die
Rückgabemöglichkeiten informiert, hat die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) bei Testbesuchen festgestellt. Immerhin waren dann 62 der 75
besuchten Geschäfte nach direkter Nachfrage potenziell bereit,
ausrangierte Elektrogeräte zurückzunehmen. In 20 untersuchten
Filialen konnten Verbraucher ihr Gerät jedoch nur dann im Geschäft
lassen, wenn sie ein neues Elektrogerät dort kaufen. "Die
Angestellten in den Geschäften waren über die Frage nach
Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten meist zunächst überrascht.
In den Elektromärkten konnten wir auf direkte Nachfrage dann aber in
der Regel Altgeräte zurückgeben. Allerdings war die Rücknahme in den
Baumärkten oft sehr widerwillig", hat Maria Elander, Projektleiterin
Kreislaufwirtschaft bei der DUH, festgestellt. "Die Zurückhaltung bei
der Altgeräte-Rücknahme ist sehr bedauerlich - vergeben doch die
Händler damit die Chance, den Kunden einen kundennahen Umweltservice
zu bieten. Die positiven Erfahrungen der Vorreiter zeigen, dass
keiner befürchten muss, als Müllhalde missbraucht zu werden. Vielmehr
honorieren die Verbraucher das Angebot", sagt Elander.

Sie fordert den Handel auf, gerade jetzt in der Weihnachtszeit,
die Bereitschaft für eine umweltfreundliche Entsorgung deutlich zu
zeigen. Denn auch in diesem Jahr werden elektrische und elektronische
Geräte zu den beliebtesten Geschenken gehören und die Verbraucher
nach Weihnachten ihre alten Geräte in großen Mengen entsorgen wollen.
Seit März 2006 darf Elektroschrott jedoch nicht mehr in den Hausmüll
gelangen - so klein das elektronische Gerät auch sein mag.
Ausrangierte Elektrogeräte sowie Energiesparlampen und
Leuchtstoffröhren müssen getrennt gesammelt werden. Neben den
kommunalen Sammelstellen, wo ausgediente Elektrogeräte generell
kostenlos abgegeben werden können, spielt der Handel hier eine
wesentliche Rolle. "Der Handel wird aufgefordert, eine freiwillige
Rücknahme anzubieten und die Kunden deutlich darüber zu informieren.
Denn gerade dort, wo die neuen Elektrogeräte gekauft werden, sollte
es für den Verbraucher die Möglichkeit geben, alte Geräte
zurückzugeben und so unkompliziert und kostenlos einen Beitrag zur
umweltgerechten Entsorgung zu leisten", sagt Maria Elander. Die vom
Handel gesammelten Geräte können nach dem Elektro- und
Elektronikgerätegesetz kostenlos bei den jeweiligen Kommunen abgeben
werden.

Auch über anderthalb Jahre nach Einführung der Rückgabepflicht für
die Verbraucher ist der Handel aber noch zu zögerlich in der
Bereitschaft, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. Das ist das Ergebnis
einer bundesweiten Befragung von 2.000 Elektrohändlern und Baumärkten
und 75 Testbesuchen. Die Rücknahmebereitschaft ist extrem
uneinheitlich und selbst Filialen eines Unternehmens verfahren nicht
identisch. So nehmen zwar viele Filialen Geräte zurück, manche
erheben bei der Rückgabe im Laden aber eine gesetzlich nicht erlaubte
Gebühr in Höhe von fünf Euro; lediglich bei Abholung der Altgeräte
aus dem jeweiligen Haushalt ist eine Transportgebühr möglich. Andere
Geschäfte knüpfen die Rücknahme direkt an den Neukauf eines Gerätes.
Während Elektrohändler in der Regel auf direkte Nachfrage alte Geräte
zurücknehmen, ist die Rücknahme in den meisten Baumärkten zumeist
sehr zögerlich. Verbraucher, die in Baumärkten bei Neukauf den alten
Akkuschrauber zurückgeben möchten, werden oft zu den kommunalen
Wertstoffhöfen geschickt. Dabei sind die Erfahrungen der Händler, die
eine unkomplizierte Rücknahme anbieten, durchweg positiv. Sie
verstehen ihr Angebot als Teil des Services, der von den Kunden gern
angenommen wird, hat die Auswertung der DUH-Fragebögen im Handel
ergeben.

Hintergrund Elektroschrott und Elektronikgerätegesetz
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen
vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und
vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der
getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet. Durch die
getrennte Erfassung können die Wertstoffe wie Metalle und Kunststoffe
im Elektroschrott wiederverwertet und die Schadstoffe
umweltfreundlich entsorgt werden.

Das ElektroG gilt bereits seit dem 24. März 2006. Ausrangierte
Elektrogeräte von der elektrischen Zahnbürste über das Bügeleisen und
den CD-Spieler bis zum Kühlschrank dürfen seitdem nicht mehr mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Auch schadstoffhaltige sogenannte
Gasentladungslampen, zu denen neben Leuchtstoffröhren auch die
Energiesparlampen gehören, dürfen nicht länger in die Mülltonne,
sondern müssen getrennt gesammelt werden. Private Haushalte können
die Altgeräte kostenfrei bei den Wertstoffsammelstellen der Städte
und Gemeinden abgeben. Für die im ElektroG festgelegte Verwertung
sind primär die Hersteller verantwortlich. Je nach Gerätekategorie
sind Verwertungsquoten zwischen 70 und 80 Prozent vorgeschrieben, die
Quoten für Wiederverwendung und stoffliche Verwertung liegen zwischen
50 und 80 Prozent.

In Deutschland wird ein Aufkommen von jährlich zwischen einer
Million und 1,8 Millionen Tonnen Elektroschott prognostiziert. Im
Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den
vergangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten dann die
Altgeräte in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen.
Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem seit Juli 2006 der
Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen
Geräten gezielt verringert.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green
Electronics" die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium
(BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert. Ein Schwerpunkt des
Projektes liegt darin, positive Initiativen zu kommunizieren,
insbesondere im Bereich der freiwilligen Aktivitäten bei Handel und
Handwerk.

Weitere Informationen: www.green-electronics.info

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Für Rückfragen:
Maria Elander, Deutsche Umwelthilfe e.V., Projektleiterin
Kreislaufwirtschaft, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030/258
986-12, Fax.: 030/258 986-19, Mobil: 0160/533 73 76, E-Mail:
elander@duh.de


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