Friedrich: Vorrang für dezentrale Lösungen
Geschrieben am 20-12-2007 |
Berlin (ots) - Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Friedrich MdB:
Bei der vom Bundesverfassungsgericht bis spätestens 2010 geforderten Neuregelung der Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaften für die Grundsicherung für Arbeitssuchende muss ein möglichst dezentraler Ansatz gewährleistet sein.
Die positiven Erfahrungen in den Optionskommunen bestärken uns in der Auffassung, dass die Vermittlung und Betreuung von ALG-II-Empfängern so problemspezifisch und damit dezentral wie möglich geregelt werden müssen. Die Erfahrung und Kompetenz der Kommunen sowie ihre Fähigkeit, auf die individuelle Situation vor Ort einzugehen, müssen Vorrang haben.
Allerdings dürfen die Kommunen zu Recht erwarten, dass der Bund seiner finanziellen Verantwortung in dieser Frage gerecht wird. Der Bund muss sich deswegen klar zu dieser Verantwortung bekennen.
Eine Rückkehr zum Nebeneinander von basisferner zentralistischer Verwaltung und Kompetenz vor Ort darf es nicht geben.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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