CSU-Landesgruppe / Straubinger: Hartz IV-Urteil ermöglicht Innovationen vor Ort
Geschrieben am 20-12-2007 |
Berlin (ots) - Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen bzw. Landkreisen zur Zulässigkeit der Organisationsstruktur der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezüglich der Aufgabenübertragung an die Kommunen und die Arbeitsgemeinschaften erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Das Gericht hat für Rechtssicherheit bei der organisatorischen Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gesorgt. Keiner muss sich Sorgen machen. Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil dem Bundesgesetzgeber einen grundsätzlichen politischen Gestaltungsauftrag gegeben. Die bisherige Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) in den Arbeitsgemeinschaften hält es nicht für zulässig.
Zur verfassungsgemäßen Neuorganisation hat das Gericht dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 eingeräumt. Bis dahin bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat dem Gesetzgeber nicht vorgegriffen und nähere Vorgaben für die Zeit danach gemacht. Es bleiben mithin Zeit und Raum genug, grundlegende Überlegungen anzustellen, wie die Ausführung der Grundsicherung und die Form der Kompetenzeinbindung der bisher tätigen Institutionen weiter erfolgreich gestaltet werden können.
Die notwendige Flexibilität im Instrumenteneinsatz ist am besten bei den Arbeitsagenturen vor Ort erreichbar. In diesem Bereich müssen Innovationen ermöglicht werden. Wir werden alles für eine Unterstützung der Anliegen der Kommunen tun.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
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