Westfalenpost: Hartziges Urteil Verfassungsrichter rügen Kompromiss
Geschrieben am 20-12-2007 |
Hagen (ots) - Von Winfried Dolderer
Und wieder eine Ohrfeige aus Karlsruhe. Es ist ja keineswegs das erste Mal, dass Verfassungsrichter dem Gesetzgeber bescheinigen, Pfusch abgeliefert zu haben, in diesem Fall mit der Organisation der Hartz-IV-Verwaltung. Da ging es um die größte Sozialreform in der Geschichte der Republik, zu der die Richter jetzt anmerken: Sich nicht einigen zu können, sei keine Rechtfertigung für einen verfassungswidrigen Kompromiss. Wem in Berlin müsste das nun peinlich sein? Im Grunde allen. Das Urteil ist ein Verdikt über das Prinzip großkoalitionären Regierens. Danach wurden ja streng genommen vor vier Jahren schon die Hartz-Reformen gestrickt, als zwar Rot-Grün regierte, die Union dank ihrer Position im Bundesrat aber mitbestimmte. Das Prinzip lautet: Was wir wollen, ist eigentlich unvereinbar, also biegen wir irgendetwas hin. Das ist heute nicht so sehr anders als vor vier Jahren. Mit dem einzigen Unterschied indes, dass der Vermittlungsausschuss nun Koalitionsrunde heißt.
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