Götz: Betriebsunfall nicht zum Regelfall erklären
Geschrieben am 04-01-2008 |
Berlin (ots) - Angesichts der anhaltenden Diskussion über die Neuorganisation der Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 sollte von allen Beteiligten als Chance begriffen werden. Jetzt gilt es, vorhandene organisatorische Defizite zu bereinigen und die Umsetzung der Ziele der Arbeitsmarktreform Hartz IV dauerhaft zu verbessern.
Die Wahrnehmung der Aufgaben durch zwei getrennte Behörden - wie von Teilen der SPD propagiert - würde mit dem Grundsatz der Leistungen aus einer Hand brechen und einen zentralen Bestandteil der Arbeitsmarktreform in Frage stellen. Außerdem würden vielfach die gleichen Probleme aufgeworfen, die in den ARGEN die Aufgabenwahrnehmung behindern. Die 21 Kommunen, in denen Arbeitsagentur und Landkreis ihre Aufgaben getrennt wahrnehmen, wurden bisher zu Recht als "Betriebsunfälle" angesehen. Es wäre zu einfach, diese Ausnahmefälle nunmehr zum Vorbild bzw. zum Regelfall zu erklären und die Aufgabenwahrnehmung flächendeckend zu zerlegen. Auch bietet das Urteil des BVerfG dafür keinen Anknüpfungspunkt.
Der Blick sollte sich vielmehr nach vorne richten. Die 69 so genannten Optionskommunen, die die gesamten SGB II-Aufgaben einschließlich der Arbeitsvermittlung beispielhaft in eigener Trägerschaft übernommen haben, weisen in die richtige Richtung.
Wichtig ist, dass man die 3-Jahres-Frist sinnvoll nutzt und in enger Abstimmung mit den Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit optimale Strukturen schafft.
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