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Neue Freiwillige Selbstkontrolle der Pharmazeutischen Industrie

Geschrieben am 07-01-2008

Berlin (ots) - Zum 1. Januar 2008 hat der neu gegründete Verein
"Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V." (AKG) -
Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie seine Arbeit
aufgenommen. In dieser Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle
haben sich pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in Deutschland
zusammengeschlossen, um Wettbewerbsverstößen vorzubeugen und diese
gegebenenfalls zu ahnden. Die Mitglieder verpflichten sich, einem
strengen Verhaltenskodex zu folgen.

Die Gründungsversammlung des AKG fand Mitte November 2007 statt.
Vorstandsvorsitzender des AKG ist Dr. Sigurd Pütter (Medice). Zur
stellvertretenden Vorsitzenden wurde die Rechtsanwältin Claudia Groß
(Ursapharm) gewählt. Die geschäftsführende Leitung des AKG hat der
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Kai Christian Bleicken
übernommen. "Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter
Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten
Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität", erklärt
Pütter. "Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen
Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein
transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit
der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das
Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die
Beratung und Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen
Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein."

Im Mittelpunkt des Kodex stehen vor allem die Möglichkeiten der
rechtmäßigen Zusammenarbeit mit den Fachkreisen bei der Vermittlung
von Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel und ihre
Anwendungsmöglichkeiten sowie Inhalte und Methoden der Werbung für
verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Der AKG sieht es als seine Aufgaben

- Verhaltensregeln festzulegen (AKG-Verhaltenskodex, u.a.)

- die Mitgliedsunternehmen über diese und die einschlägigen
Gesetze (Heilmittelwerbegesetz, Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb, Arzneimittelgesetz, Bestimmungen zur Vorteilsannahme
und Bestechlichkeit im Strafgesetzbuch) in geeigneter Weise zu
beraten

- mit dem Mittel einer Schlichtungs- und Schiedsstelle die
Einhaltung des 4. Abschnitts des Kodex (Zusammenarbeit mit
Angehörigen der Fachkreise) zu überwachen und gegebenenfalls in
förmlichen Verfahren selbst durchzusetzen

- bei Wettbewerbsverstößen gegen den 4. Abschnitt des Kodex durch
Unternehmen, die nicht seine Mitglieder sind, Abmahnungen
auszusprechen und notfalls auch die Gerichte anzurufen.

Mitglied im AKG kann jedes pharmazeutische Unternehmen mit Sitz in
Deutschland werden.

Nähere Information erhalten Sie unter www.ak-gesundheitswesen.de

Originaltext: Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V. (AKG)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69503
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69503.rss2

Pressekontakt:
Stephanie Urbach
PLATO Kommunikation, Reinhardtstr. 19, 10117 Berlin
Tel.: 030-72626764
stephanie.urbach@plato.de


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